Betriebsführung für Ihre Windenergieanlagen

Betriebsführung –
Transparent und effizient
Mit 20 Jahren Erfahrung und 18 Mitarbeitern maximiert unser Betriebsführungsteam die energetische Verfügbarkeit Ihres Windparks und sorgt für zuverlässige Erträge.
Aktuell betreuen wir in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung (TBF & KBF) ein Portfolio mit einer Gesamtleistung von 1,3 GW – von institutionellen Investoren und Fondsgesellschaften ebenso wie von Bürgerenergiegesellschaften, Stadtwerken und Energieerzeugern.
Für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Windparks ist entscheidend, dass alles perfekt aufeinander abgestimmt ist: von der vorausschauenden Betriebsführung über die regelmäßigen Wartungen und Prüfungen bis hin zur Fernüberwachung rund um die Uhr. So gelingt es Ausfallzeiten möglichst gering zu halten. Für Sie haben wir auch die Fristen aller notwendigen Prüfungen im Blick, so z.B. wiederkehrende Prüfungen, die DGUV V3 Prüfung oder die Druckbehälterprüfung. So können Sie sicher sein, dass Sie mit uns als Betriebsführer keine Fristen versäumen.
BASIS, PLUS oder Zusatzmodule: Für jeden das passende Konzept
Extreme mechanische Belastungen in Verbindung mit langen Laufzeiten stellen hohe Anforderungen an die Betriebsführung von Windparks. Und doch ist jeder Windpark eine individuelle technische Anlage. Deshalb bieten wir Ihnen mit unserer modularen technischen und kaufmännischen Betriebsführung maximale Flexibilität. Neben den Modulen BASIS und PLUS können Sie selbstverständlich auch aus unseren Einzelleistungen die auswählen, die Sie benötigen. Dazu beraten wir Sie gern persönlich und finden die für Sie passende Lösung.
Leistungsumfang - Technische Betriebsführung Wind
Leistungsumfang | BASIS | ||
---|---|---|---|
24/7 Überwachung & Dokumentation | 24/7 Überwachung & Monitoring der Anlage | ||
Systemeinrichtung & Datendienst SCADA & WIS2goApp | |||
Störungsmanagement | |||
Regelmäßige Berichte | |||
Dokumentation in Lebenslaufakte | |||
Anlagenbetrieb | Übernahme der Betreiberpflichten | ||
Netzführung | |||
Energieabrechnung & Rechnungsprüfung | |||
Einspeise- und Lastmanagement | |||
Direktvermarktung | |||
Vor-Ort Service | Planmäßige Instandhaltungsorganisation | ||
Außerplanmäßige Instandhaltung | |||
Überwachung der Wartungen & Prüfungen | |||
Inspektionen vor Ort | |||
Grünpflege, Winterdienst, Parkwart | |||
Support | Unterstützung bei Gewährleistungsansprüchen | ||
Unterstützung bei Genehmigungsauflagen | Zusatzmodul auf Anfrage | ||
Überwachung A&E Maßnahmen | Zusatzmodul auf Anfrage | ||
Versicherungshandling | |||
Öffentliche Register | Zusatzmodul auf Anfrage |
„Die VSB betreut die Anlagen der KommunalPartner technisch absolut zuverlässig und optimiert den Betrieb kontinuierlich. Besonders gut gefällt mir, dass die VSB immer wieder über den Tellerrand hinausschaut, sehr gut informiert und somit für höchstes Vertrauen beim Betreiber sorgt.“
Julian Klett, Projektleiter, Stadtwerke Tübingen
Unsere Leistungen im Detail
Ersteinrichtung & SCADA Datendienst
Kundenzugang WIS & WIS2go App
Überwachung & Monitoring
Stellt unsere automatisierte Fernüberwachung 24/7 bzw. die Leitzentrale eine Störung an einer Windenergieanlage fest, so wird der Fehler analysiert und angemessene Maßnahmen zur Störungsbeseitigung organisiert. Zielstellung bei der Störungsbeseitigung ist in jedem Fall eine möglichst kurze Stillstandzeit der Windenergieanlage.
Berichtswesen & Kommunikation
Dokumentation & Lebenslaufakte
Anlagenverantwortung
Energieabrechnung
Netzsicherheitsmanagement
Instandhaltungsorganisation planmäßig & außerplanmäßig
Wir überprüfen, ob die zwischen dem Kunden und dem beauftragten Serviceunternehmen bzw. Windenergieanlagenhersteller vereinbarten Wartungsintervalle der Windenergieanlage eingehalten und die Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Darüber hinaus überwachen wir die Einhaltung der Intervalle für alle weiteren Prüfungen durch Sachverständige oder Gutachter. Die uns zur Verfügung stehenden Wartungsprotokolle, Inspektionsberichte und Gutachten der Windenergieanlage prüfen wir sorgfältig und leiten daraus Empfehlungen für Instandhaltungsmaßnahmen ab. Außerhalb der Gewährleistungszeit oder der Laufzeit von Vollwartungsverträgen holen wir für Sie Angebote Dritter zur Störungsbeseitigung ein und/oder bieten die Reparatur durch VSB selbst an.
Instandhaltung Windenergieanlagen
Inspektionen vor Ort
Grünpflege, Winterdienst, Parkwart
Unterstützung bei Gewährleistungsansprüchen
Überwachung A&E Maßnahmen
Rechnungsprüfung
Öffentliche Register
Versicherungshandling
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) – Wir beraten Sie
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer BNK Lösung. Im Rahmen der Bestandsaufnahme prüfen wir detailliert, welche Standortsituation vorliegt: Von der technischen Prüfung, z.B. von vorhandenen Schnittstellen bis zur genehmigungsseitigen Klärung schauen wir uns alle Punkte genau an. Im Anschluss recherchieren wir für den Standort relevante Anbieter und gehen in die technische Planung. Im Ergebnis bewerten wir für Sie die Angebote hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten, Leistungsumfang und Risiko. Dabei erfolgt auch eine Abschätzung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit als Voraussetzung für die Befreiung der Nachrüstpflicht. Wir geben Antworten auf Fragen wie: Bringt mein Windpark die technischen Voraussetzungen mit? Können oder müssen wir benachbarte Windparks für ein Aktiv- oder Passiv-Radarsystem mit einbeziehen? Müssen notwendige Anpassungen der BImSchG Genehmigung bei Umsetzung beachtet werden?
Neben den Handlungsoptionen- und empfehlungen erstellen wir für Sie auch den exakten zeitlichen Ablauf des Projektes einschließlich der Genehmigung. Sie möchten, dass wir das Projekt für Sie komplett managen und umsetzen? Vom Finanzierungskonzept bis zur Installation übernehmen wir gern die Verantwortung für die BNK in Ihrem Windpark.

Hintergrund: Was ist BNK und welche Optionen gibt es?
Windenergieanlagen müssen bei Dunkelheit beleuchtet bzw. befeuert werden, um Unfälle im Flugverkehr zu verhindern. Im Rahmen des Energiesammelgesetzes aus dem Dezember 2018, wurde die bedarfsgerechte bzw. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) als Maßnahme beschlossen, um die Belastung für die Umwelt zu reduzieren. Die BNK ist für neue Windenergieanlagen und ebenso für alle Bestandsanlagen (über 100 m Gesamthöhe) ab dem 1. Juli 2021 verpflichtend einzuführen. Bei der BNK werden die blinkenden Hindernisfeuer nur noch dann aktiviert, wenn sich Flugobjekte tatsächlich in der Nähe der Anlage befinden. Für die Steuerung der Befeuerung der Anlagen gibt es drei Technologieoptionen. Die von der Deutschen Flugsicherung zugelassenen Systeme setzen auf Primärradartechnik. Sie unterscheiden sich in Passiv- und Aktivradar. Der Passiv-Radar nutzt vorhandene Funkwellen zur Überwachung des Luftraums. Aktivradar-basierte Systeme senden eigene Signale aus und reagieren auf die Signale eines sich dem Windpark nähernden Flugzeugs. Die dritte Option ist die Transpondertechnik. Bei dieser werden Windenergieanlagen mit einem Empfänger ausgestattet, der das Transpondersignal der Flugzeuge empfängt und die BNK-Schaltung daraufhin aktiviert.