Windpark Trendelburg
Windenergie im Wirtschaftswald
Die Onshore-Windenergie trägt zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei. Durch die technische Weiterentwicklung von Windenergieanlagen können entsprechende Projekte auch in geeigneten Waldgebieten umgesetzt werden. In Trendelburg wurden sieben Windenergieanlagen in einem Wirtschaftswald errichtet.
Trendelburg – Windpark im Wirtschaftswald
In Hessen sind Flächen für die Nutzung von Windenergie vorgesehen. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung entsprechender Vorgaben auch ausgewählte Standorte in Wirtschaftswäldern gehören. In einem solchen Forstgebiet wurden die sieben Windenergieanlagen des Windparks Trendelburg errichtet.
Das Projekt wurde in Zusammenarbeit der VSB Deutschland mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst und dem Forstamt Reinhardshagen umgesetzt.
Auf einen Blick
Standort in der Gemeinde Trendelburg, Landkreis Kassel in Nordhessen
Inbetriebnahme im Juli 2018
Stromerzeugung für rechnerisch rund 31.500 Menschen
Sieben Windkraftanlagen des Typs Nordex N131
Errichtung eines Umspannwerks zur Einspeisung in das Avacon-Stromnetz
Bautagebuch
Begleiten Sie uns beim Bau des Windparks Trendelburg. Im Bautagebuch informieren wir über den aktuellen Baufortschritt.
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Fakten und Zeitplan
Erfahren Sie hier die Eckdaten zum Bau des Windparks Trendelburg. Sie möchten Näheres hierzu wissen? Gerne. Sprechen Sie uns einfach an.
| Standort | Stadt Trendelburg, Landkreis Kassel, Nordhessen |
|---|---|
| Inbetriebnahme | Juli 2018 |
| Anlagen | Sieben Anlagen des Typs Nordex N131 |
| Nennleistung | 3,3 Megawatt |
| Nabenhöhe (Höhe der Gondel) | 134 Meter |
| Länge Rotorblatt | 65,57 Meter |
| Gesamthöhe der Anlage | 199 Meter |
| Überstrichene Fläche | 13.478 Quadratmeter |
| Anschluss an das Versorgungsnetz | VSB Neue Energien Deutschland errichtet ein Umspannwerk etwa 1,5 km östlich des Windparks. Hier erfolgt die Einspeisung in das Avacon-Netz. |
| Zeitraum | Umsetzung |
|---|---|
| 02/2017 | Rodung |
| 02-04/2017 | Archäologische Untersuchung |
| 03-06/2017 | Verlegung der Kabeltrasse |
| 05-08/2017 | Wegebau |
| 07-10/2017 | Fundamentbau |
| 08-12/2017 | Turmbau |
| 01-03/2018 | Errichtung der Windenergieanlagen |
| 03/2018 | Vorbereitung der Inbetriebnahme |
| 10/2017-06/2018 | Errichtung Umspannwerk |
| 07/2018 | Inbetriebnahme |
Windenergie im Wald
Windenergie im Wirtschaftswald
Der Ausbau der Windenergie an Land leistet einen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele von Bund und Ländern. Seit den 1990er-Jahren wurden Onshore-Windenergieanlagen vor allem auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet. Durch die technische Weiterentwicklung der Anlagen, etwa höhere Türme, größere Generatorleistungen und eine verbesserte Nutzung schwächerer Windverhältnisse, können Windenergieprojekte heute auch an geeigneten Forststandorten umgesetzt werden.
So auch im nordhessischen Trendelburg. Um Eingriffe in das dortige Ökosystem zu begrenzen, wird vorhandene forstwirtschaftliche Infrastruktur genutzt. Das bestehende Wegenetz dient unter anderem für die Kabeltrasse sowie für die An- und Abfahrten zur Baustelle. Die erforderlichen Rodungen betreffen überwiegend Jungbestände; ältere Baumbestände werden soweit möglich erhalten.
Wichtig bei Windenergie im Wirtschaftswald: Brandschutz
Bei Windenergieanlagen in Forstgebieten kommt dem Brandschutz besondere Bedeutung zu. Für den Windpark Trendelburg wurden entsprechende Maßnahmen bereits im Genehmigungsverfahren festgelegt.
- Es erfolgen regelmäßige Wartungs- und Kontrollarbeiten.
- Die Anlagen sind mit Blitz- und Überspannungsschutz ausgestattet, um das Risiko eines durch Blitzeinschlag verursachten Brandes zu reduzieren.
- Die Betriebstemperaturen einzelner Komponenten werden kontinuierlich überwacht. Wird eine festgelegte Grenztemperatur überschritten, wird die betreffende Komponente oder die Anlage abgeschaltet.
- Die Betreibergesellschaft VSB Energiepark Mittelberg überwacht den Windpark per Fernüberwachung.
- Gemeinsam mit der kommunalen Feuerwehr wird ein Einsatzkonzept erarbeitet. Zudem besteht die Möglichkeit, die Windenergieanlagen zu begehen und Übungen durchzuführen.
- Die Zufahrt zu den Windenergieanlagen wird sichergestellt.
- Die Anlagen bestehen überwiegend aus nicht brennbaren Materialien.
Auch für die Zeit nach dem Betrieb bestehen klare Regelungen: VSB hat sich verpflichtet, die Anlagen nach Ende der voraussichtlichen Nutzungsdauer von rund 20 Jahren vollständig zurückzubauen. Zur finanziellen Absicherung des Rückbaus werden entsprechende Mittel vorgesehen.
Gut zu wissen:
Gerade im Mittelgebirge sind bewaldete Höhenzüge als Standorte für Windkraftanlagen geeignet. Deshalb werden hier entsprechende Flächen für die Nutzung durch Windenergie ausgewiesen. In weniger bewaldeten Gegenden hingegen schließt die Landesplanung den Wald zur Nutzung aus. Ausgeschlossen werden auch naturnahe Wälder, Schutzgebiete und Waldrandbereiche. Hingegen eignen sich vorgeschädigte Flächen sowie wirtschaftlich genutzte Monokulturen eher für die Nutzung durch Windkraftanlagen.
Bei der Planung von Windparks prüfen die Behörden genau, welche Auswirkung die Windkraftanlagen auf Mensch, Natur und Landschaft haben. Hierbei handelt die VSB-Gruppe nach den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Im Bundeswaldgesetz sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen sind die Ersatzaufforstung oder die Ausgleichsmaßnahmen für die Umwandlung von Wald in Flächen zur Windenergienutzung festgelegt. Im Fokus stehen auch die natur- und artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
Planung
Start frei für Windpark Trendelburg
Erfolgreiche Projektentwicklung basiert immer auf einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Bürgern, Stadtwerken und Projektpartnern. So können schon im Vorfeld des Planungs- und Genehmigungsverfahrens einige Themen geklärt werden – so geschehen auch in Trendelburg.
Die VSB Neue Energien Deutschland GmbH stellte den Antrag zur Genehmigung des Windparks Trendelburg im Januar 2015. Diesen bewilligte das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, im August 2016. Es folgten noch Änderungen, die dann im Dezember 2016 freigegeben wurden. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat Konzentrationswirkung. Das bedeutet: Alle Genehmigungen, die mit dem Bau des Windparks in Zusammenhang stehen, werden geprüft. Hier stehen besonders die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts im Fokus. Zudem finden auch die Anforderungen des Luftfahrtsrechts Berücksichtigung.
Die rechtliche Grundlage
Der Genehmigungsbescheid für den Windpark Trendelburg ergeht unbeschadet behördlicher Entscheidungen, die nach § 13 BlmSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden (§ 21 Abs. 2 der 9. BlmSchV). Diese Genehmigung schließt nach § 13 BlmSchG andere behördliche Entscheidungen, die die Anlage betreffen ein. Hierbei handelt es sich um die:
- Genehmigung nach § 64 der Hessischen Bauordnung (HBO)
- Eingriffszulassung nach § 17 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit §§ 15 und 15 BNatSchG sowie § 7 HAGBNatSchG im Benehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde
- Genehmigung nach § 12 Hessisches Forstgesetz (HFG) für die Rodung und Umwandlung sowie Zulassung gemäß § 11 Abs. 2 HFG
- Zustimmung nach § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)
Windparkgenehmigung
Am Anfang einer Windparkrealisierung steht die Prüfung eines Standortes: Wie ist die Ertragssituation? Ist eine Windenergieanlage an dem ausgewählten Standort zulässig? Hierzu werden Regional-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplan zu Rate gezogen. Können beide Fragen positiv beantwortet werden, wird die Fläche gesichert und es folgen die nächsten Schritte: Sind planungsrechtliche Anpassungen notwendig? Wie sieht es aus mit den Aspekten des Natur- und Artenschutzes? Erst dann beginnt das eigentliche Anlagenzulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG).
Gut zu wissen:
Oft ist es schwierig, für den Bau von Windenergieanlagen geeignete Flächen zu finden. Zahlreiche Bedingungen, wie zum Beispiel die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes, müssen erfüllt sein. Bei der Auswahl zieht VSB Neue Energien Deutschland sämtliche Einflussfaktoren ins Kalkül und schlägt entsprechende Standorte vor. Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss er natürlich erst genehmigt werden. Dies erfolgt nach den Vorgaben des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BlmSchG). Die Genehmigung beinhaltet Auflagen, die den Schutz der Umwelt gewährleisten sollen und mit denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden beziehungsweise minimiert werden. Die Genehmigungsbehörde prüft zentral alle Anforderungen für den jeweiligen Standort und den spezifischen Anlagentyp. Hierbei werden insbesondere die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts, des Bauplanungs- und des Raumordnungsrechts berücksichtigt.
Windmessung
Wie stark weht der Wind?
Ist die Errichtung eines Windparks an dem ausgewählten Standort gerechtfertigt? Und – wie hoch wird der Ertrag für den Windpark Trendelburg sein? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten, werden Windmessungen durchgeführt und die Daten ausgewertet. Hierzu werden die Daten aus den Windmessmasten über einen Zeitraum von 24 Monaten und aus den LiDAR-Messungen über sieben Monate herangezogen. Gemessen wurde nahe des OT Sielen am östlichen Rand des Waldgebiets Mittelberg. Je exakter die erhobenen Daten sind, desto genauer erweisen sich die prognostizierten Windverhältnisse und damit der Stromertrag.

Gut zu wissen:
Es gibt verschiedene technische Methoden zur Erstellung von Windgutachten: Hierzu gehören Windmessmasten, die mit Anemometern in großer Höhe die Windgeschwindigkeit und mit Anemoskopen die Windrichtung messen. Die Datenerfassung und -bewertung über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erlaubt eine Vorschau auf die zu erwartenden Stromerträge. Eine weitere Variante ist die LiDAR-Messung (Light Detection and Ranging). Das Messprinzip beruht auf der Rückstreuung von Aerosolpartikeln, die in der Luft vorhanden sind. Im Gegensatz zu Mastmessungen erfolgt die Messung hier nicht an einem einzelnen Punkt, sondern setzt sich aus verschiedenen Punkten auf einer Ebene zusammen. Gemeinsam mit den Daten aus den Windmessmasten kann so eine belastbare Ertragsprognose für den Windpark-Standort erstellt werden.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Errichtung eines Windparks hat Einfluss auf die Natur und das Landschaftsbild. Ziel unserer Umweltplanung ist es, diese Folgen so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind manche Eingriffe unvermeidbar, außerdem verändern Windkraftanlagen das gewohnte Landschaftsbild. Diese Eingriffe werden daher durch Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege ausgeglichen oder, so das nicht möglich ist, durch Ersatzmaßnahmen kompensiert
Auch für die Errichtung des Windparks Trendelburg kommen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Tragen. Die Rodungsfläche für die Betriebsdauer des Windparks beläuft sich auf etwa 50.000 m². Als Ausgleich wird in der Gemarkung Gottsbüren auf einer Fläche von 57.000 m² ein neuer Wald mit heimischen Laubbäumen sowie einem naturnahen Waldrand angelegt. Eigner der Fläche ist die Stadt Trendelburg. Weitere 6.500 m² gerodete Fläche werden nur für die Bauphase benötigt und unmittelbar danach wieder gleichwertig aufgeforstet. Weiterhin werden Kompensationszahlungen an das Land Hessen entrichtet.
Die VSB Energiepark Mittelberg GmbH & Co. KG hat sich als Betreiber des Windparks verpflichtet, nach Ablauf der Nutzungsdauer die Windenergieanlagen komplett zurückzubauen. Die Kosten hierfür werden bereits bei Baubeginn sicher hinterlegt.
Mehr erfahren
Achtung: Umleitung der Wanderwege im Waldgebiet
Durch die Bauarbeiten sind zwischen Januar 2017 und voraussichtlich März 2018 die Rundwanderwege Nr. 2 und S1, der Fulda-Diemel-Weg sowie der Wanderparkplatz Deiselberg gesperrt. Für Wanderer auf dem Fulda-Diemel-Weg empfehlen wir entweder die Umleitung über den Grenz-Wanderweg und die Klostergartenroute oder den Weg über den Märchenlandweg und den Ortsteil Sielen. Spaziergänger können sich anhand der neu aufgestellten Tafeln im Wald leicht orientieren und nach wie vor ausgedehnte Wanderungen unternehmen.
Eingriffsvermeidung und -minimierung
Bevor VSB ein Windparkprojekt im Wald plant, wird die Umweltverträglichkeit sehr genau geprüft. Auch hier haben wir uns intensiv mit den Behörden und dem Forstamt abgestimmt. Wir berücksichtigen den Natur- und Artenschutz genauso wie den Erholungswert für den Menschen.
Danach richten wir uns:
- Qualifizierte ökologische Baubegleitung. Wir berichten regelmäßig an die Obere Naturschutzbehörde, die unsere Tätigkeiten kontrolliert.
- Intensive archäologische Baubegleitung. Dies umfasst im Sinne der Archäologie die Dokumentation von Bodendenkmälern sowie die Sicherung etwaiger archäologischer Funde.
- Um die Brut zu schützen, roden wir nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
- Bevor ein Baum gefällt wird, kontrollieren wir, ob Fledermäuse in Höhlen oder Spalten nisten.
- Totholz heben wir vom Boden auf und bringen es in direkt angrenzende Gebiete. So bleibt der ökologisch wertvolle Mikrokosmos für Insekten und Käfer erhalten.
- Ist die Windenergieanlage in Betrieb, findet ein Fledermausmonitoring statt. Zum Schutz der Fledermäuse, die in warmen und windschwachen Nächten aktiv sind, werden in solchen Nächten bei „Fledermauswetter“ die Windkraftanlagen zwischen April und Oktober abgeschaltet.
- In der Zeit der Kranichzüge im Herbst sowie bei schlechtem Wetter und Nebel wird der Betrieb der Anlagen unterbrochen und die Rotoren werden parallel zur Zugrichtung gestellt
Realisierung
Den Weg ebnen …
Bevor der eigentliche Bau der Windenergieanlagen beginnen kann, werden zunächst die Wege zu den Baustellen vorbereitet. Über diese Zuwegungen werden Baumaterialien, Kräne und Fahrzeuge sowie Turmsegmente, Maschinenhaus und Rotorbauteile angeliefert. Auch die Kranstellflächen werden errichtet.
Anschließend erfolgt der Aushub der Baugrube, in der später das Fundament entsteht. Danach werden die Kabel innerhalb des Windparks sowie die Verbindung zum Umspannwerk verlegt. Über diese Infrastruktur wird der erzeugte Strom später in das Versorgungsnetz eingespeist.
Nach der Anlieferung aller Bauteile beginnt der Aufbau des Turms. Aufgrund seiner Größe erfolgt dieser modular: Ist der Turmfuß am Fundament befestigt, hebt ein Kran die einzelnen Segmente des Stahlrohrturms in ihre Position. Die Segmente werden anschließend miteinander verschraubt.
Danach folgt die Montage des Maschinenhauses. Je nach Anlagentyp wird das Getriebe beziehungsweise der Generator installiert. Bei ausreichend Platz wird der Rotor – bestehend aus Nabe und Rotorblättern – in der Regel am Boden vormontiert und anschließend als Ganzes am Maschinenhaus angebracht. Alternativ kann eine Einzelblattmontage erfolgen, bei der zunächst die Nabe und anschließend die Rotorblätter separat montiert werden.
Für die Montage der großen und schweren Bauteile sind geeignete Wetterbedingungen erforderlich. Insbesondere bei den Hebevorgängen spielen die Windverhältnisse eine wichtige Rolle. Erfahrung und eine präzise Koordination der einzelnen Arbeitsschritte sind dabei wesentliche Voraussetzungen für den Ablauf.
… bis zur Einspeisung ins Netz
Nach der äußeren Montage folgt der Innenausbau der Windenergieanlage. Schaltanlagen, Kabel, Kommunikationstechnik, Anlagenrechner und Aufzug werden montiert und miteinander verbunden.
Nach Probebetrieb und Inbetriebnahme beginnt die Stromerzeugung. Der erzeugte Strom wird anschließend über das Umspannwerk in das öffentliche Netz eingespeist.
Impressionen vom Baugeschehen
Windpark Trendelburg in der Presse
VSB nimmt Windpark Trendelburg offiziell in Betrieb
Juli 2018: lokalo24.de/Land & Leute, Lokales Landkreis Kassel
Windpark Trendelburg: Turmbau beginnt
Oktober 2017: lokalo24.de/Land & Leute, Lokales Landkreis Kassel
Deiselberg: Arbeiten für sieben Anlagen beginnen
Februar 2017: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, Lokales Trendelburg






