Windpark Niedercrinitz

Windenergieprojekt Niedercrinitz im Überblick

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Windenergieprojekt Niedercrinitz im Landkreis Zwickau

Im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierungskoalition von 2019 wurde vereinbart, dass das Energie- und Klimaprogramm (EKP) bis 2030 einen zusätzlichen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 10 Terawattstunden (TWh) pro Jahr anstrebt. Der geplante VSB-Windpark Niedercrinitz soll hierzu einen Beitrag leisten.

Auch bundesrechtliche Vorgaben sehen einen weiteren Ausbau der Windenergie an Land vor. Das 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Windenergie-an-Land-Gesetz legt hierfür Flächenziele für die Bundesländer fest, die auch in Sachsen umgesetzt werden müssen.

Die für den Windpark Niedercrinitz relevante Fläche, die sich auf den Gebieten der Gemeinde Hirschfeld sowie der Städte Wilkau-Haßlau und Zwickau befindet, wurde im ersten Entwurf des Teilregionalplans der Planungsregion Chemnitz vom 1. Juli 2021 als Potenzialfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen. Bei den Planungen werden die jeweils geltenden gesetzlichen und planungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt, darunter auch die Anforderungen an Abstände zur Wohnbebauung.

Ihr Partner für Windenergie

Bei der Entwicklung von Erneuerbare-Energien-Projekten legt VSB Wert auf eine sorgfältige Planung sowie einen offenen und transparenten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. VSB Deutschland entwickelt das Windparkprojekt Niedercrinitz im Austausch mit der Gemeinde Hirschfeld, den Städten Wilkau-Haßlau und Zwickau sowie mit Bürgerschaft, Planungs- und Genehmigungsbehörden.

Potenzial für bis zu fünf Windenergieanlagen

Der Windpark Niedercrinitz befindet sich derzeit in Planung und soll bei entsprechendem Projektverlauf voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen werden. Die ausgewiesene Potenzialfläche bietet Platz für bis zu fünf Windenergieanlagen der 7,0- bis 7,5-MW-Klasse mit einer geplanten installierten Gesamtleistung von rund 37,5 Megawatt (MW).

Auf Grundlage der derzeitigen Planung könnte die erwartete jährliche Stromerzeugung bilanziell dem Stromverbrauch von rund 24.000 durchschnittlichen Haushalten entsprechen.

Plangebietskarte für das Windpark-Projekt Niedercrinitz

 

Hinweis: Das Projekt befindet sich aktuell (Stand April 2024) noch in der Vorplanung. Das bedeutet, dass noch keinerlei Gutachten in Auftrag gegeben und/oder behördliche Genehmigungen beantragt worden sind. Aktuell werden lediglich Artenschutzerfassungen durchgeführt. Daher ist es möglich und wahrscheinlich, dass es im Laufe des Projektes noch zu Anpassungen, etwa bei der letztendlichen Anzahl der Windenergieanlagen und deren Standorte, kommen kann.

Kurz und knackig - das ist der aktuelle Projektablaufplan

  • 2022: Standortauswahl und Prüfung der planungsrechtlichen Kriterien
  • 2025: Einreichung des Genehmigungsantrages nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • 2026: Erhalt der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • 2026: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur
  • 2027: Beginn der Errichtung der Windparks
  • 2028: voraussichtliche Inbetriebnahme des Windparks Niedercrinitz

So entsteht der Windpark Niedercrinitz

Ein Windpark entsteht nicht von heute auf morgen. Planung, Genehmigung und Bau sind komplexe Prozesse, bei denen zahlreiche aufeinander abgestimmte Schritte ineinandergreifen. VSB bringt dabei langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Windenergieprojekten ein und koordiniert die einzelnen Projektphasen strukturiert und abgestimmt.

Doch wie läuft der Bau des Windparks Niedercrinitz konkret ab? Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Projektphasen und den aktuellen Stand des Projekts.

Projektablaufplan und aktueller Stand Windpark Niedercrinitz

So profitieren Grundeigentümer von einer Zusammenarbeit mit der VSB

Für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland werden ausreichend geeignete Flächen benötigt. Landwirtschaftlich genutzte Acker- und Weideflächen können aufgrund ihrer Größe für die Entwicklung von Windenergieprojekten besonders geeignet sein. Für Grundstückseigentümer kann es daher sinnvoll sein, eine mögliche Partnerschaft mit VSB genauer zu prüfen.

  • Das Grundstück bleibt in Ihrem Eigentum: Es findet keine Grundstücksumschreibung statt. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Pachtdauer können Sie wieder vollumfänglich über Ihr Grundstück verfügen. Die Windenergieanlagen werden nach Ende ihrer Nutzungsdauer entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zurückgebaut.

  • Weiterhin nutzbare Flächen: Windenergieanlagen beanspruchen für Fundament, Zuwegung und weitere Infrastruktur nur einen Teil der jeweiligen Fläche. Die umliegenden Flächen können grundsätzlich weiterhin als Acker- oder Weideland beziehungsweise für den Gemüseanbau genutzt werden, soweit dem keine projektspezifischen Einschränkungen entgegenstehen.

  • Rückbau nach Ende der Nutzung: Moderne Windenergieanlagen sind in der Regel etwa 20 bis 25 Jahre in Betrieb. Wird anschließend kein Repowering umgesetzt, werden die Anlagen demontiert und abtransportiert. Auch weitere Bestandteile und nicht mehr benötigte Infrastruktur werden entsprechend den vertraglichen und behördlichen Vorgaben zurückgebaut. Dazu gehören insbesondere Fundamente, Bauflächen, Wege und gegebenenfalls Erdkabel. Die betroffenen Flächen werden anschließend wiederhergestellt. Der Betreiber ist zum Rückbau der Anlagen verpflichtet. Die entsprechenden Verpflichtungen werden gegenüber der zuständigen Behörde abgesichert. Zur Sicherstellung der Finanzierung wird eine Rückbaubürgschaft gemäß den Anforderungen der Genehmigungsbehörde hinterlegt.

  • Zusätzliche Einnahmen: Die Verpachtung von Flächen für Windenergieanlagen kann Grundstückseigentümern zusätzliche langfristige Einnahmen ermöglichen. Die jeweiligen Konditionen werden transparent im Pachtvertrag geregelt. Die individuelle Zahlungshöhe ergibt sich aus einem mehrstufigen Poolflächen-Vergütungsmodell. Dabei werden unter anderem der prozentuale Anteil des jeweiligen Flurstücks an der gesamten Poolfläche, der Standort der Windenergieanlagen sowie Vergütungen für beanspruchte Flächen wie Zuwegungen und Kranstellplätze berücksichtigt. Auf diese Weise werden die unterschiedlichen Flächenanteile und Nutzungen der beteiligten Grundstückseigentümer bei der Vergütung berücksichtigt.

Mit VSB als Partner werden auch Kommunen zum Gewinner der Energiewende

Für den weiteren Ausbau der Windenergie werden ausreichend geeignete Flächen benötigt. Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da im Rahmen der Regional- und Flächennutzungsplanung Flächen für neue Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Mit Windenergieprojekten können zugleich wirtschaftliche Effekte und zusätzliche Wertschöpfung vor Ort verbunden sein.

  • Aufträge für regionale Unternehmen: Bereits während der Planung und Errichtung eines Windparks können Aufträge und Dienstleistungen in der Region vergeben werden. VSB berücksichtigt dabei, soweit möglich, regionale Unternehmen für Bau- und Servicedienstleistungen. Dadurch kann ein Teil der mit dem Projekt verbundenen Wertschöpfung in der Region verbleiben.

  • Neue Einnahmequellen: Aus dem Betrieb von Windenergieanlagen können sich für Kommunen Einnahmen aus der Gewerbesteuer ergeben. Diese können für kommunale Aufgaben und Investitionen, beispielsweise in Infrastruktur, Breitbandausbau oder Kinderspielplätze, eingesetzt werden. Zusätzliche Einnahmen können durch die Verpachtung gemeindeeigener Grundstücksflächen entstehen. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2021 wurde zudem die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung betroffener Kommunen eingeführt. Diese ist heute in § 6 EEG geregelt und ermöglicht unter den dort festgelegten Voraussetzungen eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom.

  • Beschäftigung und regionale Wirtschaft: In der Windenergiebranche arbeiten deutschlandweit mehr als 100.000 Menschen. Windenergieprojekte sind mit Investitionen in Planung, Bau, Betrieb und Service verbunden und können dadurch Aufträge für Unternehmen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten in der jeweiligen Region unterstützen.

Faktencheck Windenergie

Windenergieskeptiker führen häufig vermeintliche Nachteile ins Feld, die Windenergieanlagen – ihrer Meinung nach – haben. Der VSB Gruppe ist eine faire und offene Kommunikation sehr wichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, auch die Argumente der „Gegenseite“ ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollten alle Beteiligten bereit sein, sich sachlich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Nur so lassen sich Standpunkte richtig bewerten und eigene Positionen überdenken.

Vorurteil #1: Windenergieanlagen sparen nur wenig CO2 ein

Aktuelle Emissionsbilanzen und Daten zu vermiedenen Treibhausgas-Emissionen durch erneuerbare Energien veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig. Die Zahlen zeigen: Erneuerbare Energien leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz – insbesondere im Stromsektor. Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle, weil sie fossile Stromerzeugung ersetzt und so hilft, CO₂-Emissionen deutlich zu senken. Link zur Quelle

Vorurteil #2: Windenergieanlagen verursachen übermäßiges Vogelsterben

Der Schutz von Vögeln ist ein wichtiger Punkt – und diese Sorge nehmen wir ernst. Ja, es kann vorkommen, dass Vögel mit Windenergieanlagen kollidieren. Gleichzeitig zeigen Fachübersichten: Windenergie macht nur einen kleinen Teil der menschengemachten Vogelsterblichkeit aus. Deutlich größere Gefahren sind zum Beispiel Glasfassaden, Straßen- und Bahnverkehr oder der Verlust von Lebensräumen.

Entscheidend ist deshalb nicht, das Thema kleinzureden, sondern ein Windenergieprojekt von Anfang an sorgfältig zu planen. Genau das tut VSB: Schon bei der Standortwahl prüfen wir, ob sensible Brut-, Rast- oder Zuggebiete sowie Lebensräume geschützter Arten betroffen sein könnten. Danach folgen artenschutzfachliche Gutachten, unter anderem zu Vögeln und Fledermäusen.

Auf dieser Grundlage werden Anlagenstandorte, Abstände und Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu können zum Beispiel Ernte- und Mahdabschaltungen, fledermausbedingte Abschaltungen bei bestimmten Wetterlagen oder technische Detektionssysteme gehören. Die zuständigen Naturschutzbehörden prüfen diese Maßnahmen im Genehmigungsverfahren und machen sie bei Bedarf verbindlich.

Unser Ziel ist klar: Erneuerbare Energie vor Ort ermöglichen – und dabei Natur- und Artenschutz berücksichtigen.

Quelle: NABU, https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/24661.html (Absatz: "Weitere tödliche Gefahren für die heimische Vogelwelt")

Vorurteil #3: Windenergieanlagen sind laut

Windenergieanlagen sind hörbar – das wollen wir nicht wegreden. Entscheidend ist aber, wie laut sie bei den nächstgelegenen Wohnhäusern tatsächlich ankommen. Die zulässigen Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung werden durch die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen des Genehmigungsverfahrens bestimmt. 

Dazu kommen die Lärmschutzwerte der TA Lärm. Für allgemeine Wohngebiete liegt der zulässige Immissionsrichtwert nachts bei 40 dB(A), tagsüber bei 55 dB(A) – etwa so laut wie ein Kühlschrank im Betrieb. Ob eine Anlage das einhält, prüfen unabhängige Gutachter im Genehmigungsverfahren. Sie erstellen Schallimmissionsprognosen und berechnen exakt, welcher Pegel an welchem Wohnhaus ankommt. Hält die Prognose die Werte nicht ein, gibt es keine Genehmigung.

Auch Infraschall taucht in Diskussionen immer wieder auf. Fakt ist: Windenergieanlagen erzeugen ihn – wie Meereswellen, Straßenverkehr oder auch Kühlschränke. In den vorgeschriebenen Abständen liegt er aber weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Das Umweltbundesamt und mehrere unabhängige Studien kommen zum selben Ergebnis: Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall von Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nachgewiesen.

Für unser Projekt heißt das: Wir planen so, dass Abstände und Lärmschutzwerte sicher eingehalten werden – nicht nur auf dem Papier, sondern auch im späteren Betrieb. Reicht das im Einzelfall nicht aus, legen wir zusätzliche Betriebsauflagen fest, etwa einen schallreduzierten Nachtmodus für einzelne Anlagen. Anwohnerinnen und Anwohner sollen sich darauf verlassen können, dass dieser Schutz vor der eigenen Haustür auch tatsächlich greift.

Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm
Quelle: Bundesinnung der Hörakustiker (www.biha.de)

Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank

Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank

Gesundheitliche Schäden durch Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Abstands- und Lärmschutzvorgaben nach aktuellem Stand der Forschung nicht nachgewiesen.

Im Zentrum der Debatte steht häufig Infraschall – also tieffrequenter Schall, den Menschen in der Regel nicht bewusst wahrnehmen. Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, ebenso wie viele natürliche und technische Quellen, etwa Meereswellen, Straßenverkehr oder Haushaltsgeräte. Bei den vorgeschriebenen Abständen zu Wohnhäusern liegt dieser jedoch deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.

Auch größere Untersuchungen finden keinen belastbaren Zusammenhang zwischen der Nähe zu Windenergieanlagen und gesundheitlichen Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Angstzuständen. Entscheidend ist: Gesundheitlich relevant wäre vor allem eine tatsächlich zu hohe Lärmbelastung. Genau deshalb werden Abstände, Schallwerte und mögliche Schutzmaßnahmen im Genehmigungsverfahren verpflichtend geprüft.

VSB berücksichtigt die geltenden Abstands- und Lärmschutzvorgaben bereits in der Projektplanung. Im Genehmigungsverfahren wird anschließend fachlich geprüft, welche Geräuschbelastung an den maßgeblichen Wohnorten zu erwarten ist. Falls erforderlich, können verbindliche Betriebsauflagen festgelegt werden – zum Beispiel ein schallreduzierter Nachtbetrieb für einzelne Anlagen. So wird der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner fachlich bewertet und verbindlich abgesichert.

Vorurteil #5: Schattenwurf beeinträchtigt die Wohnqualität

Schattenwurf kann als störend empfunden werden – vor allem dann, wenn der bewegte Schatten bei tief stehender Sonne direkt auf Fenster oder Aufenthaltsräume fällt. Genau deshalb wird dieser Effekt bereits im Genehmigungsverfahren geprüft.

Dafür wird im Vorfeld eine ausführliche Schattenwurfprognose erstellt. Sie berechnet unter sehr konservativen Maximalannahmen, wann und wie lange ein Gebäude theoretisch betroffen sein könnte – also bei durchgehendem Sonnenschein, laufender Anlage und ungünstigem Sonnenstand. Als Richtwerte gelten maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr für die theoretisch mögliche Beschattung.

Gut zu wissen: Die tatsächlich zu erwartende Beschattungsdauer liegt in der Regel deutlich darunter, weil Wetter, Wolkenbildung und reale Betriebszeiten berücksichtigt werden. Zusätzlich sorgen moderne Systeme zur automatischen Schattenabschaltung dafür, dass die tatsächliche Belastung an Gebäuden auf maximal 8 Stunden pro Jahr begrenzt wird.

Schattenwurf lässt sich nicht immer vollständig vermeiden – aber er wird vorab berechnet, behördlich geprüft und bei Bedarf durch automatische Abschaltungen wirksam begrenzt.

Astronomische Simulation des Schattenwurfs einer Windenergieanlage

Vorurteil #6: Windenergieanlagen lassen sich schlecht recyceln

Für viele Materialien einer Windenergieanlage bestehen heute etablierte Recycling- und Verwertungswege. Dazu zählen insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton, die nach dem Rückbau als Rohstoffe weiter genutzt werden können. 

Die größte Herausforderung bleiben die Rotorblätter. Sie bestehen aus Faserverbundstoffen, die besonders stabil und langlebig sind – genau das macht ihr Recycling anspruchsvoller. Auch hier entstehen jedoch zunehmend etablierte Verwertungswege, etwa über spezialisierte Recyclingverfahren oder die Nutzung in der Zementindustrie.

Rückbau und Recycling sind heute kein ungelöstes späteres Problem, sondern Teil einer verantwortungsvollen Projektplanung. Betreiber müssen den Rückbau von Windenergieanlagen absichern und fachgerecht organisieren. Für mehr Verbindlichkeit wurden zudem Branchenstandards entwickelt, etwa die DIN SPEC 4866 für Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Onshore-Windenergieanlagen.

VSB hat die Entwicklung dieser Norm über den Branchenverein RDRWind e. V. mit unterstützt und steht mit spezialisierten Unternehmen im Austausch, um stillgelegte Anlagen bestmöglich zu verwerten. Unser Anspruch ist: Windenergie soll nicht nur Strom erzeugen, sondern auch am Ende der Anlagenlaufzeit verantwortungsvoll zurückgebaut und recycelt werden.

Vorurteil #7: Von Rotorblättern können im Winter Eiszapfen abgeschleudert werden und so Menschen verletzen

Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und hoher Luftfeuchtigkeit kann sich Eis an den Rotorblättern bilden. Dieses kann bei stillstehenden Anlagen herunterfallen oder sich bei drehenden Rotoren lösen. Es handelt sich um ein reales, aber seltenes Betriebsrisiko, das bei Planung und Betrieb gezielt berücksichtigt wird.

Moderne Windenergieanlagen sind deshalb mit Eiserkennungssystemen ausgestattet. Wird eine Vereisung erkannt, schaltet sich die Anlage automatisch ab, sodass Eis nicht durch die Drehbewegung fortgeschleudert wird. Der Wiederanlauf erfolgt erst, wenn die dafür vorgesehenen Sicherheitsbedingungen erfüllt sind. Je nach Standort können zusätzlich Warnschilder, Sicherheitsabstände oder weitere technische Maßnahmen vorgesehen werden.

Für das geplante Projekt wird das mögliche Eiswurf- und Eisfallrisiko im Genehmigungsverfahren geprüft. Dabei werden die örtlichen Witterungsbedingungen sowie die Abstände zu Wegen, Straßen und Gebäuden berücksichtigt. Durch geeignete Planung, automatische Abschaltung und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen wird das Risiko wirksam begrenzt.

Vorurteil #8: Von Windenergieanlagen geht erhöhte Brandgefahr aus

Wie bei jeder technischen Anlage kann auch bei einer Windenergieanlage im Ausnahmefall ein Brand entstehen – etwa durch einen Blitzschlag, einen elektrischen Defekt oder die Überhitzung einzelner Komponenten. Gemessen an der Zahl der betriebenen Anlagen treten solche Ereignisse jedoch selten auf.

VSB prüft bei jedem Projekt von Beginn an, welche Brandschutzmaßnahmen für den jeweiligen Standort und Anlagentyp erforderlich sind. Das Brandschutzkonzept wird im Genehmigungsverfahren fachlich bewertet und bei Bedarf mit den zuständigen Behörden und Einsatzkräften abgestimmt. Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:

  • Blitz- und Überspannungsschutz
  • Temperatur-, Rauch- und Zustandsüberwachung
  • automatische Sicherheitsabschaltungen
  • Kühlung besonders wärmeempfindlicher Komponenten
  • Feuerlöscher im Turm und in der Gondel
  • je nach Anlagentyp und Standort automatische Löscheinrichtungen

Regelmäßige Wartungen und technische Prüfungen tragen zusätzlich dazu bei, Defekte frühzeitig zu erkennen und Brände möglichst zu verhindern.

Da die Gondel in großer Höhe für die Feuerwehr nur schwer erreichbar ist, konzentriert sich der Einsatz im Brandfall in der Regel darauf, den Gefahrenbereich abzusperren, herabfallende Teile zu berücksichtigen und ein Übergreifen auf Gebäude, Verkehrswege oder Vegetation möglichst zu verhindern. Welche Schutz- und Einsatzmaßnahmen erforderlich wären, wird standortbezogen geprüft.

Die gestiegene Waldbrandgefahr in Deutschland ist vor allem auf Hitze, Trockenheit und klimatische Veränderungen zurückzuführen. Bei Windenergieprojekten in oder in der Nähe von Waldflächen muss ein mögliches zusätzliches Brandrisiko dennoch ausdrücklich in die Planung und das Brandschutzkonzept einbezogen werden.

Auch der Faktencheck Windenergie von BUND und NABU im Rahmen des Dialogforums Energie & Natur zeigt: Viele verbreitete Vorbehalte gegenüber der Windenergie halten einer sachlichen Prüfung nicht stand.

Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten.

Sollten Sie Fragen zum Projekt haben oder sich zu den Möglichkeiten einer Kooperation mit VSB informieren wollen, so nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Mail unter:

Windpark.Niedercrinitz@vsb.energy

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