Windpark Euba

Mit frischem Wind in die Energiezukunft Sachsens!
Im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierungskoalition von 2019 haben CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD vereinbart, dass das Energie- und Klimaprogramm (EKP) den zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 anstrebt. Ein positives Signal für die Umwelt und die Region! Der VSB-Windpark Euba trägt einen wichtigen Teil zum Gelingen dieser Vision bei.
Im bundesdeutschen Vergleich hinkt Sachsen bisher nämlich beim Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich hinterher. Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist jedoch unumgänglich. So sorgt das im Jahr 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Windenergie-an-Land-Gesetz" für ein mengenmäßiges sowie fest terminiertes Ausbauszenario, welches durch die Bundesländer - und somit auch Sachsen - zwingend umzusetzen ist. Konkret bedeutet das, dass 2% der Fläche Sachsens bis 2027 für die Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen.
Die für den Windpark Euba relevante Fläche, die in der Ortschaft Chemnitz-Euba liegt, wurde als Potenzialfläche für die Windenergienutzung im 1. Entwurf des Teilregionalplanes der Planungsregion Chemnitz am 1.7.2021 ausgewiesen. Bei den Planungen werden die Vorgaben der Sächsischen Bauordnung, beispielsweise mindestens 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung, strikt eingehalten.
Wichtig für gutes Gelingen – Ihr Partner für Windenergie
Als Komplettanbieter für Erneuerbare-Energien-Projekte stehen bei der VSB Gruppe zwei wesentliche Leitlinien im Fokus: Umweltverträglichkeit und der offene und transparente Dialog auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Chemnitz, deren Ortsteil Euba, der Bürgerschaft und den Planungs- und Genehmigungsbehörden wird die planungs- und bauausführende VSB Neue Energien Deutschland GmbH das Windparkprojekt Euba mit Know-how, Qualitätsbewusstsein und Leidenschaft umsetzen.
Zwei Anlagen sind geplant
Der Windpark Euba ist eines unserer nächsten Bauvorhaben, das wir schon heute planen und bei einem günstigen Projektverlauf voraussichtlich 2028 in Betrieb nehmen werden. Innerhalb der Potenzialfläche planen wir zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7.2 MW, die zusammen eine installierte Leistung von 14,4 Megawatt (MW) haben werden. Damit können rein rechnerisch rund 12.400 durchschnittliche Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Das spart jährlich über 20.500 Tonnen schädliches CO2 ein – eine gute Bilanz für das Klima und die Umwelt!

Aktueller Stand: Für das Projekt wurden Ende November 2024 die ersten Antragsunterlagen für das geplante Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde abgegeben. Über die Genehmigungsfähigkeit entscheidet letztlich die sachlich und örtlich zuständige Stadt Chemnitz als untere Immissionsschutzbehörde. In diesem Verfahren kommt es, je nach Rückmeldung der beteiligten Fachbehörden, möglicherweise noch zu Änderungen am Parklayout.
Kurz und knackig - das ist der aktuelle Projektablaufplan
- 2022/23: Standortauswahl und Prüfung der planungsrechtlichen Kriterien
- 2025: Einreichung des Genehmigungsantrages nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- 2026: Erhalt der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- 2026: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur
- 2027: Beginn der Errichtung der Windparks
- 2028: voraussichtliche Inbetriebnahme des Windparks Euba
So entsteht der Windpark Euba
Schnell mal eben einen Turm hinstellen, den Knopf drücken und schon wird sauberer Strom erzeugt – ganz so einfach funktioniert es nicht. Im Gegenteil – der Bau eines Windparks ist ein sehr komplexes und vielschichtiges Unterfangen. Alle Projektbeteiligten können sich jedoch sicher sein, dass VSB über die dafür erforderliche Expertise verfügt. Auch auf unser Qualitätsbewusstsein können Sie vertrauen!
Doch wie läuft der Bau des Windparks Euba eigentlich ab? Die folgende Übersicht stellt Ihnen die wichtigsten Projektphasen vor. Außerdem sehen Sie, wie weit der Projekt aktuell fortgeschritten ist.

So profitieren Grundeigentümer von einer Zusammenarbeit mit der VSB
Die Energiewende ist in Deutschland in vollem Gange. Damit sie gelingen kann, braucht es neben politischem Willen und Akzeptanz in der Bevölkerung vor allem eines: ausreichend Flächen. Nur so können möglichst viele Windenergieanlagen ans Netz gehen. Landwirtschaftliche Acker- und Weideflächen sind aufgrund ihrer Größe für Projektentwickler besonders interessant. Aus mehreren Gründen sollten Sie als Landbesitzer eine Partnerschaft mit der VSB unbedingt genauer prüfen.
- Kein Risiko: Das Land bleibt in Ihren Händen. Es finden keine Grundstücksumschreibungen statt. Nach der vertraglich vereinbarten Pachtdauer können Sie wieder vollumfänglich über Ihr Grundstück verfügen. Dazu werden die Anlagen nach Ende der Nutzungsdauer vollständig wieder zurückgebaut.
- Ein gutes Gefühl: Sie werden Teil von etwas ganz Großem. Dank Ihres Engagements und Ihrer persönlichen Beteiligung an der Energiewende können sich auch kommende Generationen noch an einer sauberen und lebenswerten Welt erfreuen.
- Hohe Flexibilität: Windenergieanlagen beanspruchen beim Bau und Betrieb relativ wenig Platz. Es spricht also nichts dagegen, die umliegenden Flächen weiter als Acker- und Weideland oder für den Gemüseanbau zu nutzen.
- Keine bleibenden Spuren: Moderne Windenergieanlagen sind ca. 20 bis 25 Jahre am Netz. Sollte der Standort dann nicht weitergeführt werden, so werden diese sorgfältig demontiert und abtransportiert. Auch die anderen Bestandteile der Windenergieanlage und die Infrastruktur verschwinden komplett: das Fundament wird freigelegt und vollständig entfernt, die Baugrube wird wieder mit geeigneten Boden verfüllt, nicht mehr benötigte Flächen und Wege werden zurückgebaut und bei Bedarf werden alle Erdkabel entfernt. Nach einer umfangreichen Renaturierung wird nichts mehr daran erinnern, dass hier mal eine Windenergieanlage stand. Das ist auch gesetzlich so geregelt: Der Betreiber der Windenergieanlagen ist zum Rückbau der Anlagen verpflichtet, indem die Rückbauverpflichtung vertraglich zwischen der zuständigen Behörde und dem Betreiber festgelegt wird. Um die Finanzierung des Rückbau sicherzustellen, wird eine Rückbaubürgschaft gemäß den Anforderungen der Genehmigungsbehörde hinterlegt.
- Willkommener Hinzuverdienst: VSB Pachtverträge überzeugen nicht nur mit attraktiven, sondern auch äußerst transparenten und fairen Konditionen. Die individuelle Zahlungshöhe ergibt sich aus dem mehrstufigen Poolflächen-Vergütungsmodell. Dabei werden z. B. der prozentuale Anteil des Flurstückes an der gesamten Poolfläche, der Standort der Windenergieanlagen sowie eine Versiegelungsvergütung für Zuwegungen und Kranstellplätze berücksichtigt. Dank dieses Verfahrens erfährt das gesamte Windpark-Projekt vom ersten Tag an größtmögliche Akzeptanz von allen beteiligten Grundstückseigentümern.
Mit VSB als Partner werden auch Kommunen zum Gewinner der Energiewende
Wissenschaft, Politik und die überragende Mehrheit der Gesellschaft sind sich einig: Ohne den verstärkten Ausbau der Windenergie wird die Energiewende nicht gelingen. Auch den Kommunen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu, da sie in ihren Regional- und Flächennutzungsplänen genügend Flächen für das Errichten neuer Windenergieanlagen ausweisen müssen. Damit wird nicht nur ein deutliches Zeichen für den Umweltschutz und eine moderne Gesellschaft gesetzt, sondern auch eine attraktive Wertschöpfungskette direkt vor Ort generiert.
- Aufträge für regionale Unternehmen: Noch bevor die erste Windenergieanlage überhaupt ans Netz geht, sind für die Kommune und Region bereits erste positive Effekte spürbar. Die VSB vergibt Bauaufträge und Servicedienstleistungen vorrangig an hiesige Unternehmen. So beginnt die Wertschöpfung direkt vom ersten Tag an, denn gesunde Unternehmen sind der Rückhalt einer jeden Kommune.
- Neue Einnahmequellen: Die Betreiber der Windenergieanlagen vor Ort entrichten an die Kommune Gewerbesteuer. Das ermöglicht wichtige Investitionen, etwa in die Infrastruktur, den Breitbandausbau oder den Bau von Kinderspielplätzen. Durch das Verpachten von gemeindeeigenen Grundstücksflächen an den Windenergieanlagenbetreiber könnten die Einnahmen zusätzlich gesteigert werden. Nach § 6 EEG 2023 besteht zudem die Möglichkeit, die Kommunen mit maximal 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom finanziell zu beteiligen. Dies bietet VSB regelmäßig den Kommunen an.
- Starker Jobmotor: Bereits heute arbeiten deutschlandweit über 100.000 Menschen in der Windbranche – Tendenz steigend. Jedes Windenergie-Projekt bringt erhebliche Investitionen mit sich. Das schafft sichere Arbeitsplätze direkt vor Ort, sodass ein gesunder kommunaler sowie regionaler Arbeitsmarkt gefördert wird.
Faktencheck Windenergie
Windenergieskeptiker führen häufig vermeintliche Nachteile ins Feld, die Windenergieanlagen – ihrer Meinung nach – haben. Der VSB Gruppe ist eine faire und offene Kommunikation sehr wichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, auch die Argumente der „Gegenseite“ ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollten alle Beteiligten bereit sein, sich sachlich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Nur so lassen sich Standpunkte richtig bewerten und eigene Positionen überdenken.
Vorurteil #1: Windenergieanlagen sparen nur wenig CO2 ein
Aktuelle Emissionsbilanzen und Daten zu vermiedenen Treibhausgas-Emissionen durch erneuerbare Energien veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig. Die Zahlen zeigen: Erneuerbare Energien leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz – insbesondere im Stromsektor. Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle, weil sie fossile Stromerzeugung ersetzt und so hilft, CO₂-Emissionen deutlich zu senken. Link zur Quelle
Vorurteil #2: Windenergieanlagen verursachen übermäßiges Vogelsterben
Der Schutz von Vögeln ist ein wichtiger Punkt – und diese Sorge nehmen wir ernst. Ja, es kann vorkommen, dass Vögel mit Windenergieanlagen kollidieren. Gleichzeitig zeigen Fachübersichten: Windenergie macht nur einen kleinen Teil der menschengemachten Vogelsterblichkeit aus. Deutlich größere Gefahren sind zum Beispiel Glasfassaden, Straßen- und Bahnverkehr oder der Verlust von Lebensräumen.
Entscheidend ist deshalb nicht, das Thema kleinzureden, sondern ein Windenergieprojekt von Anfang an sorgfältig zu planen. Genau das tut VSB: Schon bei der Standortwahl prüfen wir, ob sensible Brut-, Rast- oder Zuggebiete sowie Lebensräume geschützter Arten betroffen sein könnten. Danach folgen artenschutzfachliche Gutachten, unter anderem zu Vögeln und Fledermäusen.
Auf dieser Grundlage werden Anlagenstandorte, Abstände und Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu können zum Beispiel Ernte- und Mahdabschaltungen, fledermausbedingte Abschaltungen bei bestimmten Wetterlagen oder technische Detektionssysteme gehören. Die zuständigen Naturschutzbehörden prüfen diese Maßnahmen im Genehmigungsverfahren und machen sie bei Bedarf verbindlich.
Unser Ziel ist klar: Erneuerbare Energie vor Ort ermöglichen – und dabei Natur- und Artenschutz berücksichtigen.
Vorurteil #3: Windenergieanlagen sind laut
Windenergieanlagen sind hörbar – das wollen wir nicht wegreden. Entscheidend ist aber, wie laut sie bei den nächstgelegenen Wohnhäusern tatsächlich ankommen. Die zulässigen Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung werden durch die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen des Genehmigungsverfahrens bestimmt.
Dazu kommen die Lärmschutzwerte der TA Lärm. Für allgemeine Wohngebiete liegt der zulässige Immissionsrichtwert nachts bei 40 dB(A), tagsüber bei 55 dB(A) – etwa so laut wie ein Kühlschrank im Betrieb. Ob eine Anlage das einhält, prüfen unabhängige Gutachter im Genehmigungsverfahren. Sie erstellen Schallimmissionsprognosen und berechnen exakt, welcher Pegel an welchem Wohnhaus ankommt. Hält die Prognose die Werte nicht ein, gibt es keine Genehmigung.
Auch Infraschall taucht in Diskussionen immer wieder auf. Fakt ist: Windenergieanlagen erzeugen ihn – wie Meereswellen, Straßenverkehr oder auch Kühlschränke. In den vorgeschriebenen Abständen liegt er aber weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Das Umweltbundesamt und mehrere unabhängige Studien kommen zum selben Ergebnis: Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall von Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nachgewiesen.
Für unser Projekt heißt das: Wir planen so, dass Abstände und Lärmschutzwerte sicher eingehalten werden – nicht nur auf dem Papier, sondern auch im späteren Betrieb. Reicht das im Einzelfall nicht aus, legen wir zusätzliche Betriebsauflagen fest, etwa einen schallreduzierten Nachtmodus für einzelne Anlagen. Anwohnerinnen und Anwohner sollen sich darauf verlassen können, dass dieser Schutz vor der eigenen Haustür auch tatsächlich greift.
Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank
Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank
Gesundheitliche Schäden durch Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Abstands- und Lärmschutzvorgaben nach aktuellem Stand der Forschung nicht nachgewiesen.
Im Zentrum der Debatte steht häufig Infraschall – also tieffrequenter Schall, den Menschen in der Regel nicht bewusst wahrnehmen. Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, ebenso wie viele natürliche und technische Quellen, etwa Meereswellen, Straßenverkehr oder Haushaltsgeräte. Bei den vorgeschriebenen Abständen zu Wohnhäusern liegt dieser jedoch deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.
Auch größere Untersuchungen finden keinen belastbaren Zusammenhang zwischen der Nähe zu Windenergieanlagen und gesundheitlichen Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Angstzuständen. Entscheidend ist: Gesundheitlich relevant wäre vor allem eine tatsächlich zu hohe Lärmbelastung. Genau deshalb werden Abstände, Schallwerte und mögliche Schutzmaßnahmen im Genehmigungsverfahren verpflichtend geprüft.
VSB berücksichtigt die geltenden Abstands- und Lärmschutzvorgaben bereits in der Projektplanung. Im Genehmigungsverfahren wird anschließend fachlich geprüft, welche Geräuschbelastung an den maßgeblichen Wohnorten zu erwarten ist. Falls erforderlich, können verbindliche Betriebsauflagen festgelegt werden – zum Beispiel ein schallreduzierter Nachtbetrieb für einzelne Anlagen. So wird der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner fachlich bewertet und verbindlich abgesichert.
Vorurteil #5: Schattenwurf beeinträchtigt die Wohnqualität
Schattenwurf kann als störend empfunden werden – vor allem dann, wenn der bewegte Schatten bei tief stehender Sonne direkt auf Fenster oder Aufenthaltsräume fällt. Genau deshalb wird dieser Effekt bereits im Genehmigungsverfahren geprüft.
Dafür wird im Vorfeld eine ausführliche Schattenwurfprognose erstellt. Sie berechnet unter sehr konservativen Maximalannahmen, wann und wie lange ein Gebäude theoretisch betroffen sein könnte – also bei durchgehendem Sonnenschein, laufender Anlage und ungünstigem Sonnenstand. Als Richtwerte gelten maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr für die theoretisch mögliche Beschattung.
Gut zu wissen: Die tatsächlich zu erwartende Beschattungsdauer liegt in der Regel deutlich darunter, weil Wetter, Wolkenbildung und reale Betriebszeiten berücksichtigt werden. Zusätzlich sorgen moderne Systeme zur automatischen Schattenabschaltung dafür, dass die tatsächliche Belastung an Gebäuden auf maximal 8 Stunden pro Jahr begrenzt wird.
Schattenwurf lässt sich nicht immer vollständig vermeiden – aber er wird vorab berechnet, behördlich geprüft und bei Bedarf durch automatische Abschaltungen wirksam begrenzt.

Vorurteil #6: Windenergieanlagen lassen sich schlecht recyceln
Für viele Materialien einer Windenergieanlage bestehen heute etablierte Recycling- und Verwertungswege. Dazu zählen insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton, die nach dem Rückbau als Rohstoffe weiter genutzt werden können.
Die größte Herausforderung bleiben die Rotorblätter. Sie bestehen aus Faserverbundstoffen, die besonders stabil und langlebig sind – genau das macht ihr Recycling anspruchsvoller. Auch hier entstehen jedoch zunehmend etablierte Verwertungswege, etwa über spezialisierte Recyclingverfahren oder die Nutzung in der Zementindustrie.
Rückbau und Recycling sind heute kein ungelöstes späteres Problem, sondern Teil einer verantwortungsvollen Projektplanung. Betreiber müssen den Rückbau von Windenergieanlagen absichern und fachgerecht organisieren. Für mehr Verbindlichkeit wurden zudem Branchenstandards entwickelt, etwa die DIN SPEC 4866 für Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Onshore-Windenergieanlagen.
VSB hat die Entwicklung dieser Norm über den Branchenverein RDRWind e. V. mit unterstützt und steht mit spezialisierten Unternehmen im Austausch, um stillgelegte Anlagen bestmöglich zu verwerten. Unser Anspruch ist: Windenergie soll nicht nur Strom erzeugen, sondern auch am Ende der Anlagenlaufzeit verantwortungsvoll zurückgebaut und recycelt werden.
Vorurteil #7: Von Rotorblättern können im Winter Eiszapfen abgeschleudert werden und so Menschen verletzen
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und hoher Luftfeuchtigkeit kann sich Eis an den Rotorblättern bilden. Dieses kann bei stillstehenden Anlagen herunterfallen oder sich bei drehenden Rotoren lösen. Es handelt sich um ein reales, aber seltenes Betriebsrisiko, das bei Planung und Betrieb gezielt berücksichtigt wird.
Moderne Windenergieanlagen sind deshalb mit Eiserkennungssystemen ausgestattet. Wird eine Vereisung erkannt, schaltet sich die Anlage automatisch ab, sodass Eis nicht durch die Drehbewegung fortgeschleudert wird. Der Wiederanlauf erfolgt erst, wenn die dafür vorgesehenen Sicherheitsbedingungen erfüllt sind. Je nach Standort können zusätzlich Warnschilder, Sicherheitsabstände oder weitere technische Maßnahmen vorgesehen werden.
Für das geplante Projekt wird das mögliche Eiswurf- und Eisfallrisiko im Genehmigungsverfahren geprüft. Dabei werden die örtlichen Witterungsbedingungen sowie die Abstände zu Wegen, Straßen und Gebäuden berücksichtigt. Durch geeignete Planung, automatische Abschaltung und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen wird das Risiko wirksam begrenzt.
Vorurteil #8: Von Windenergieanlagen geht erhöhte Brandgefahr aus
Wie bei jeder technischen Anlage kann auch bei einer Windenergieanlage im Ausnahmefall ein Brand entstehen – etwa durch einen Blitzschlag, einen elektrischen Defekt oder die Überhitzung einzelner Komponenten. Gemessen an der Zahl der betriebenen Anlagen treten solche Ereignisse jedoch selten auf.
VSB prüft bei jedem Projekt von Beginn an, welche Brandschutzmaßnahmen für den jeweiligen Standort und Anlagentyp erforderlich sind. Das Brandschutzkonzept wird im Genehmigungsverfahren fachlich bewertet und bei Bedarf mit den zuständigen Behörden und Einsatzkräften abgestimmt. Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:
- Blitz- und Überspannungsschutz
- Temperatur-, Rauch- und Zustandsüberwachung
- automatische Sicherheitsabschaltungen
- Kühlung besonders wärmeempfindlicher Komponenten
- Feuerlöscher im Turm und in der Gondel
- je nach Anlagentyp und Standort automatische Löscheinrichtungen
Regelmäßige Wartungen und technische Prüfungen tragen zusätzlich dazu bei, Defekte frühzeitig zu erkennen und Brände möglichst zu verhindern.
Da die Gondel in großer Höhe für die Feuerwehr nur schwer erreichbar ist, konzentriert sich der Einsatz im Brandfall in der Regel darauf, den Gefahrenbereich abzusperren, herabfallende Teile zu berücksichtigen und ein Übergreifen auf Gebäude, Verkehrswege oder Vegetation möglichst zu verhindern. Welche Schutz- und Einsatzmaßnahmen erforderlich wären, wird standortbezogen geprüft.
Die gestiegene Waldbrandgefahr in Deutschland ist vor allem auf Hitze, Trockenheit und klimatische Veränderungen zurückzuführen. Bei Windenergieprojekten in oder in der Nähe von Waldflächen muss ein mögliches zusätzliches Brandrisiko dennoch ausdrücklich in die Planung und das Brandschutzkonzept einbezogen werden.
Auch der Faktencheck Windenergie von BUND und NABU im Rahmen des Dialogforums Energie & Natur zeigt: Viele verbreitete Vorbehalte gegenüber der Windenergie halten einer sachlichen Prüfung nicht stand.


