Windpark Euba

Grüner Strom für rund 12.400 Haushalte im Südwesten des Freistaates Sachsen

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Windparkprojekt Euba

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Mit frischem Wind in die Energiezukunft Sachsens!

Im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierungskoalition von 2019 haben CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD vereinbart, dass das Energie- und Klimaprogramm (EKP) den zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh) Jahreserzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 anstrebt. Ein positives Signal für die Umwelt und die Region! Der VSB-Windpark Euba trägt einen wichtigen Teil zum Gelingen dieser Vision bei.

Im bundesdeutschen Vergleich hinkt Sachsen bisher nämlich beim Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich hinterher. Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist jedoch unumgänglich. So sorgt das im Jahr 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Windenergie-an-Land-Gesetz" für ein mengenmäßiges sowie fest terminiertes Ausbauszenario, welches durch die Bundesländer - und somit auch Sachsen - zwingend umzusetzen ist. Konkret bedeutet das, dass 2% der Fläche Sachsens bis 2027 für die Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen.

Die für den Windpark Euba relevante Fläche, die in der Ortschaft Chemnitz-Euba liegt, wurde als Potenzialfläche für die Windenergienutzung im 1. Entwurf des Teilregionalplanes der Planungsregion Chemnitz am 1.7.2021 ausgewiesen. Bei den Planungen werden die Vorgaben der Sächsischen Bauordnung, beispielsweise mindestens 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung, strikt eingehalten.

Wichtig für gutes Gelingen – Ihr Partner für Windenergie

Als Komplettanbieter für Erneuerbare-Energien-Projekte stehen bei der VSB Gruppe zwei wesentliche Leitlinien im Fokus: Umweltverträglichkeit und der offene und transparente Dialog auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Chemnitz, deren Ortsteil Euba, der Bürgerschaft und den Planungs- und Genehmigungsbehörden wird die planungs- und bauausführende VSB Neue Energien Deutschland GmbH das Windparkprojekt Euba mit Know-how, Qualitätsbewusstsein und Leidenschaft umsetzen.

Zwei Anlagen sind geplant

Der Windpark Euba ist eines unserer nächsten Bauvorhaben, das wir schon heute planen und bei einem günstigen Projektverlauf voraussichtlich 2028 in Betrieb nehmen werden. Innerhalb der Potenzialfläche planen wir zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7.2 MW, die zusammen eine installierte Leistung von 14,4 Megawatt (MW) haben werden. Damit können rein rechnerisch rund 12.400 durchschnittliche Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Das spart jährlich über 20.500 Tonnen schädliches CO2 ein – eine gute Bilanz für das Klima und die Umwelt!

    Plangebietskarte für das Windpark-Projekt Euba

     

    Hinweis: Das Projekt befindet sich momentan (Stand März 2024) am Anfang der Entwurfsplanung. Das bedeutet, dass Artenschutzerfassungen durchgeführt und abgeschlossen wurden und aktuell verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben werden. Auf deren Grundlage wird anschließend der Genehmigungsantrag vorbereitet. Daher ist es möglich, dass es im Laufe des Projektes noch zu Anpassungen, etwa bei der Anzahl der Windenergieanlagen und deren Standorte, kommen kann. Über die Genehmigungsfähigkeit entscheidet letztlich die sachlich und örtlich zuständige Stadt Chemnitz als untere Immissionsschutzbehörde. In diesem Verfahren kommt es, je nach Rückmeldung der beteiligten Fachbehörden, möglicherweise noch zu Änderungen am Parklayout.

    Kurz und knackig - das ist der aktuelle Projektablaufplan

    • 2022/23: Standortauswahl und Prüfung der planungsrechtlichen Kriterien
    • 2024: Einreichung des Genehmigungsantrages nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Ende 2025: Erhalt der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Anfang 2026: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur
    • 2027: Beginn der Errichtung der Windparks
    • 2028: voraussichtliche Inbetriebnahme des Windparks Euba

    So entsteht der Windpark Euba

    Schnell mal eben einen Turm hinstellen, den Knopf drücken und schon wird sauberer Strom erzeugt – ganz so einfach funktioniert es nicht. Im Gegenteil – der Bau eines Windparks ist ein sehr komplexes und vielschichtiges Unterfangen. Alle Projektbeteiligten können sich jedoch sicher sein, dass VSB über die dafür erforderliche Expertise verfügt. Auch auf unser Qualitätsbewusstsein können Sie vertrauen!

    Doch wie läuft der Bau des Windparks Euba eigentlich ab? Die folgende Übersicht stellt Ihnen die wichtigsten Projektphasen vor. Außerdem sehen Sie, wie weit der Projekt aktuell fortgeschritten ist.

    Projektablaufplan und aktueller Stand Windpark Euba

    Faktencheck Windenergie

    Windenergieskeptiker führen häufig vermeintliche Nachteile ins Feld, die Windenergieanlagen – ihrer Meinung nach – haben. Der VSB Gruppe ist eine faire und offene Kommunikation sehr wichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, auch die Argumente der „Gegenseite“ ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollten alle Beteiligten bereit sein, sich sachlich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Nur so lassen sich Standpunkte richtig bewerten und eigene Positionen überdenken.

    Vorurteil 1 – Windenergieanlagen sparen nur wenig CO2 ein

    Eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Verkehr hat ergeben, dass allein im Jahr 2018 durch die Erneuerbaren Energien insgesamt 183,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente vermieden wurden. Davon entfiel der größte Anteil auf die Windenergie (74,6 Mio. Tonnen). Zum Vergleich: 2018 setzte der gesamte deutsche Industriesektor 131,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente frei. Fakt ist also: Die Windenergie ist sehr wohl ein effektives Mittel, um schädliche Treibhausgas-Emissionen einzusparen.

    Vorurteil 2 – Windenergieanlagen verursachen übermäßiges Vogelsterben

    Ja, es können Vögel durch Windräder zu Tode kommen, jährlich zwischen 10.000 und 100.000 in ganz Deutschland. Auf die Einzelanlage bezogen bedeutet das ein bis vier tote Vögel im Jahr. Wir wollen diese Zahlen nicht kleinreden, dennoch sollten wir diese Zahlen korrekt einordnen. Fakt ist nämlich auch, dass es für Vögel sehr viel größere Gefahren gibt. So sterben jährlich bis zu 115 Mio. Vögel an den Glasfassaden von Gebäuden, während aufgrund des Straßen- und Bahnverkehres ca. 70 Mio. Vögel umkommen. Trotzdem hat noch nie jemand ernsthaft den kompletten Baustopp für hohe Gebäude oder die Stilllegung des gesamten öffentlichen Verkehrswesens gefordert.

    Oft argumentieren Windkraftgegner, Rotmilane seien besonders häufig Schlagopfer von Windenergieanlagen und deshalb in ihrer Population bedroht. Zählungen und Forschungsstudien haben dies jedoch widerlegt: Die Population des Rotmilans hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt – und das trotz des forcierten Ausbaus der Windenergie. Dasselbe gilt übrigens auch für andere als windkraftsensibel eingestufte Vogelarten ( z. B. Seeadler, Uhu und Schwarzstorch).

    Gerade bei Windenergieanlagen kam es in den vergangenen Jahren zu einigen technischen Weiterentwicklungen. Dadurch existiert heute eine Vielzahl etablierter Vermeidungsmaßnahmen, um bedrohte Vogelarten zu schützen. Diese werden je nach Notwendigkeit im Ermessen der unteren Naturschutzbehörden beauflagt, wobei hier beispielsweise Ernte- und Mahdabschaltungen ein geeignetes Mittel darstellen.

     

    Quelle: NABU, https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/24661.html (Absatz: "Weitere tödliche Gefahren für die heimische Vogelwelt")

    Vorurteil 3 – Windenergieanlagen sind laut

    Im internationalen Vergleich hat Deutschland sehr strikte Vorgaben, um den Schutz der Anwohner zu garantieren. Beispielsweise beim Schallimmissionspegel: In einem reinen Wohngebiet darf die ankommende Lautstärke bei den Anwohnern tagsüber max. 50 Dezibel betragen, während nachts 35 Dezibel einzuhalten sind. Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Kühlschrank arbeitet mit ca. 40 Dezibel. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Windparks. Dazu werden durch unabhängige Gutachter Schallimmissionsprognosen erstellt.

    Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm
    Quelle: Bundesinnung der Hörakustiker (www.biha.de)

    Vorurteil 4 – Windenergieanlagen machen krank

    Windenergiegegner argumentieren oft, dass der von der Anlage ausgehende Infraschall – dabei handelt es sich um für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbare tiefe Töne – krank macht. Ob diese Sorge berechtigt ist, war lange Zeit unerforscht. Mittlerweile wurde diese Frage beantwortet: Gleich mehrere wissenschaftliche Studien kamen im Jahr 2020 unabhängig voneinander zum Schluss, dass Infraschall keinen negativen Einfluss auf die menschliche Gesundheit hat. Beispielsweise sei hier die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT) genannt.

    Warum hält sich trotzdem hartnäckig das Vorurteil, dass Windenergieanlagen krank machen? Hier dürfte eine erstmals 2009 von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) veröffentlichte Studie großen Einfluss haben. In ihr wurde Windenergieanlagen attestiert, dass von ihnen eine hohe Infraschall-Belastung ausgeht – für Windkraftgegner natürlich ein willkommenes Argument. ABER: In der Studie kam es zu einem kapitalen Rechenfehler, sodass die Schallbelastung durch Windenergieanlagen jahrelang deutlich zu hoch veranschlagt wurde. 2021 sah sich sogar der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu einer Entschuldigung für die fehlerhafte Berechnung der ihm unterstellten Behörde veranlasst. Leider werden bis heute die falschen Ergebnisse der ursprünglichen Studie von Windkraftgegnern und Bürgerinitiativen als vermeintlicher Beleg für Gesundheitsgefahren, die von Windenergieanlagen ausgehen, angeführt.

    Vorurteil 5 – Schattenwurf beeinträchtigt die Wohnqualität

    Der kontinuierliche Licht-Schattenwechsel, der vom sich drehenden Rotor verursacht wird, kann als störend empfunden werden. Ganz besonders dann, wenn er durch ein Wohnhausfenster wahrnehmbar ist. Aufgrund klarer und strikter Regelungen des Gesetzgebers sind eventuelle Beeinträchtigungen für Anwohner jedoch auf ein absolutes Minimum reduziert. Für die astronomisch maximal mögliche jährliche und tägliche Beschattungsdauer gilt: max. 30 Stunden pro Jahr und max. 30 Minuten pro Tag. Bei Überschreitung der zulässigen Beschattungsdauer werden die Windenergieanlagen automatisch außer Betrieb gesetzt. Dazu werden im Vorfeld ausführliche Prognosen auf Grundlage von Maximalbedingungen, wie sie in der Realität nicht vorzufinden sind, erstellt.

    Gut zu wissen: Aufgrund von Wolkenbildung usw. ist die tatsächlich zu erwartende durchschnittliche  Beschattungsdauer immer um ein Vielfaches geringer. Dank des Einsatzes moderner Systeme zur automatischen Schattenabschaltung in Verbindung mit den realen Wetterbedingungen werden max. 8 Stunden pro Jahr an Gebäuden erreicht.

    Astronomische Simulation des Schattenwurfs einer Windenergieanlage

    Vorurteil 6 – Windenergieanlagen lassen sich schlecht recyceln

    Im Rahmen unseres Engagements für nachhaltige Erneuerbare-Energien-Projekte von A bis Z hat die VSB Gruppe den Verein RDRWind e.V. federführend bei der Entwicklung der DIN SPEC 4866, einer neuen Industrienorm für den Abbau, die Demontage, das Recycling und die Entsorgung von Windenergieanlagen, unterstützt. Auch mit spezialisierten Unternehmen stehen wir im engen Austausch, um stillgelegte Anlagen bestmöglich recyceln zu können.

    Es lässt sich festhalten, dass sich die Recyclingfähigkeit von Windenergieanlagen in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Zum einen haben sich die Hersteller von Windenergieanlagen sogenannte Netto-Null-Emissionsziele gesetzt und zum anderen hat die europaweite Kreislaufwirtschaft enorm an Bedeutung gewonnen. Dazu investieren Unternehmen kontinuierlich in Forschungsprojekte und die Optimierung von Produktions- und Recyclingprozessen, die in öffentlichen Nachhaltigkeitsberichten dokumentiert werden. So hat unser Partner Siemens Gamesa neuartige Turbinenmodelle entwickelt, die am Ende ihrer Lebensdauer eine Recyclingquote von 89 Prozent aufweisen. Siemens Gamesa strebt an, diese Quote bis spätestens 2040 auf 100 Prozent zu erhöhen.

    Vorurteil 7 – Von Rotorblättern können im Winter Eiszapfen abgeschleudert werden und so Menschen verletzen

    In einigen Gegenden in Deutschland, insbesondere in den Mittelgebirgen und Alpen, kann es bei ungünstigen Wetterlagen in seltenen Fällen zur Eisbildung auf den Rotorblättern kommen. Zur Gefahrenabwehr eventuell auftretender Vereisungen sind moderne Anlagen – wie auch VSB sie nutzt –  mit einem Eiserkennungs- und Abschaltsystem ausgestattet. Dabei handelt es sich um eine hochsensible Sensorik, die den Eisansatz am Rotorblatt sofort erkennt und die Anlage abschaltet. Der Wiederanlauf erfolgt automatisch. Darüber hinaus werden im Aufenthaltsbereich unter den Rotorblättern mittels Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung hingewiesen. Bis heute ist in Deutschland kein einziger Fall bekannt, in dem eine Person oder ein Fahrzeug durch Eiswurf in Mitleidenschaft gezogen wurde.

    Vorurteil 8 – Von Windenergieanlagen geht erhöhte Brandgefahr aus

    Bei der Planung von Windparks – insbesondere bei Standorten im Forst – setzt sich VSB von Anfang an intensiv mit der Brandverhütung auseinander. Die Festlegung umfangreicher Brandschutzmaßnahmen in Form eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts ist zudem ein wichtiger und komplexer Prüfpunkt im Genehmigungsverfahren.

    Beispiele für Maßnahmen:

    • Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen
    • automatische Löscheinrichtungen
    • Sensoren zur Zustandsüberwachung
    • Gefahrenmeldeanlagen
    • Blitzableiter
    • Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel

    Mit 0,01% bis 0,04% ist das Risiko eines Windenergieanlagen-Brandes äußerst gering. Die Schadenswahrscheinlichkeit ist sogar so klein, dass eine statistische Risikobeurteilung (Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes und dem Schadensausmaß) noch nicht aufgestellt werden konnte.

    Es stimmt, dass eine brennende Windenergieanlage aufgrund der Gondelhöhe nur sehr schwer von der Feuerwehr zu löschen ist. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall eines Brandes lässt man daher die Anlage kontrolliert abbrennen und verhindert so ein Übergreifen des Feuers z. B. auf Bäume. Brandschäden sind deshalb nur für die Anlage an sich zu befürchten. Die in den letzten Jahren in Deutschland allgemein gestiegene Waldbrandgefahr steht in keinerlei Bezug zum vermehrten Aufstellen von Windenergieanlagen.

    FAZIT:

    Zur Schlussfolgerung, dass viele – wenn nicht gar alle – Vorurteile gegenüber der Windenergie nicht haltbar sind, kommt übrigens auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinem offiziellen Faktencheck.

    So profitieren Grundeigentümer von einer Zusammenarbeit mit der VSB

    Die Energiewende ist in Deutschland in vollem Gange. Damit sie gelingen kann, braucht es neben politischem Willen und Akzeptanz in der Bevölkerung vor allem eines: ausreichend Flächen. Nur so können möglichst viele Windenergieanlagen ans Netz gehen. Landwirtschaftliche Acker- und Weideflächen sind aufgrund ihrer Größe für Projektentwickler besonders interessant. Aus mehreren Gründen sollten Sie als Landbesitzer eine Partnerschaft mit der VSB unbedingt genauer prüfen.

    • Kein Risiko: Das Land bleibt in Ihren Händen. Es finden keine Grundstücksumschreibungen statt. Nach der vertraglich vereinbarten Pachtdauer können Sie wieder vollumfänglich über Ihr Grundstück verfügen. Dazu werden die Anlagen nach Ende der Nutzungsdauer vollständig wieder zurückgebaut.
    • Ein gutes Gefühl: Sie werden Teil von etwas ganz Großem. Dank Ihres Engagements und Ihrer persönlichen Beteiligung an der Energiewende können sich auch kommende Generationen noch an einer sauberen und lebenswerten Welt erfreuen.
    • Hohe Flexibilität: Windenergieanlagen beanspruchen beim Bau und Betrieb relativ wenig Platz. Es spricht also nichts dagegen, die umliegenden Flächen weiter als Acker- und Weideland oder für den Gemüseanbau zu nutzen.
    • Keine bleibenden Spuren: Moderne Windenergieanlagen sind ca. 20 bis 25 Jahre am Netz. Sollte der Standort dann nicht weitergeführt werden, so werden diese sorgfältig demontiert und abtransportiert. Auch die anderen Bestandteile der Windenergieanlage und die Infrastruktur verschwinden komplett: das Fundament wird freigelegt und vollständig entfernt, die Baugrube wird wieder mit geeigneten Boden verfüllt, nicht mehr benötigte Flächen und Wege werden zurückgebaut und bei Bedarf werden alle Erdkabel entfernt. Nach einer umfangreichen Renaturierung wird nichts mehr daran erinnern, dass hier mal eine Windenergieanlage stand. Das ist auch gesetzlich so geregelt: Der Betreiber der Windenergieanlagen ist zum Rückbau der Anlagen verpflichtet, indem die Rückbauverpflichtung vertraglich zwischen der zuständigen Behörde und dem Betreiber festgelegt wird. Um die Finanzierung des Rückbau sicherzustellen, wird eine Rückbaubürgschaft gemäß den Anforderungen der Genehmigungsbehörde hinterlegt.
    • Willkommener Hinzuverdienst: VSB Pachtverträge überzeugen nicht nur mit attraktiven, sondern auch äußerst transparenten und fairen Konditionen. Die individuelle Zahlungshöhe ergibt sich aus dem mehrstufigen Poolflächen-Vergütungsmodell. Dabei werden z. B. der prozentuale Anteil des Flurstückes an der gesamten Poolfläche, der Standort der Windenergieanlagen sowie eine Versiegelungsvergütung für Zuwegungen und Kranstellplätze berücksichtigt. Dank dieses Verfahrens erfährt das gesamte Windpark-Projekt vom ersten Tag an größtmögliche Akzeptanz von allen beteiligten Grundstückseigentümern. 

    Mit VSB als Partner werden auch Kommunen zum Gewinner der Energiewende

    Wissenschaft, Politik und die überragende Mehrheit der Gesellschaft sind sich einig: Ohne den verstärkten Ausbau der Windenergie wird die Energiewende nicht gelingen. Auch den Kommunen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu, da sie in ihren Regional- und Flächennutzungsplänen genügend Flächen für das Errichten neuer Windenergieanlagen ausweisen müssen. Damit wird nicht nur ein deutliches Zeichen für den Umweltschutz und eine moderne Gesellschaft gesetzt, sondern auch eine attraktive Wertschöpfungskette direkt vor Ort generiert.

    • Aufträge für regionale Unternehmen: Noch bevor die erste Windenergieanlage überhaupt ans Netz geht, sind für die Kommune und Region bereits erste positive Effekte spürbar. Die VSB vergibt Bauaufträge und Servicedienstleistungen vorrangig an hiesige Unternehmen. So beginnt die Wertschöpfung direkt vom ersten Tag an, denn gesunde Unternehmen sind der Rückhalt einer jeden Kommune.
    • Neue Einnahmequellen: Die Betreiber der Windenergieanlagen vor Ort entrichten an die Kommune Gewerbesteuer. Das ermöglicht wichtige Investitionen, etwa in die Infrastruktur, den Breitbandausbau oder den Bau von Kinderspielplätzen. Durch das Verpachten von gemeindeeigenen Grundstücksflächen an den Windenergieanlagenbetreiber könnten die Einnahmen zusätzlich gesteigert werden. Nach § 6 EEG 2023 besteht zudem die Möglichkeit, die Kommunen mit maximal 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom finanziell zu beteiligen. Dies bietet VSB regelmäßig den Kommunen an.
    • Starker Jobmotor: Bereits heute arbeiten deutschlandweit über 100.000 Menschen in der Windbranche – Tendenz steigend. Jedes Windenergie-Projekt bringt erhebliche Investitionen mit sich. Das schafft sichere Arbeitsplätze direkt vor Ort, sodass ein gesunder kommunaler sowie regionaler Arbeitsmarkt gefördert wird.

    Windpark Euba in der Presse

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    Sollten Sie Fragen zum Projekt haben oder sich zu den Möglichkeiten einer Kooperation mit VSB informieren wollen, so nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Mail unter:

    Windpark.Euba@vsb.energy

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