Windpark Elster Repowering

Repowering des
Windparks Elster

Ein Leuchtturmprojekt für die
Energiewende in Sachsen-Anhalt

Aus alt mach neu – Das Bauvorhaben im Überblick

Sachsen-Anhalt gehört zu den Vorreitern der Energiewende. Heute sind bereits Windräder mit einer Gesamtleistung von über 5.100 Megawatt (MW) am Netz. Dazu zählt auch der Windpark Elster im Landkreis Lutherstadt-Wittenberg mit einer installierten Nennleistung von 30 MW. Die VSB Gruppe hat diesen in den Jahren 2000 bis 2012 errichtet.

Alter Standort – neue Planungen

Jetzt kommt wieder Bewegung in den Park. Von 57 Windenergieanlagen werden 50 zurückgebaut und 16 neu errichtet, die aus Wind sehr viel mehr Strom erzeugen als der alte Park jetzt. Das ist möglich aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen. Die Turbinen werden immer leistungsfähiger, sodass mehr Energie mit weniger Anlagen produziert werden kann. Zu diesem sogenannten Repowering finden Sie hier die ersten Fakten im Überblick.

Auf einen Blick

  • Umweltfreundliche Energieversorgung für rund 150.000 Menschen
  • 16 Windkraftanlagen des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-155
  • Vermeidung von jährlich knapp 180.000t CO2
  • Inbetriebnahme 2025
  • Einspeisung über ein eigenes Umspannwerk in das Stromnetz der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH

  • Standort: Sachsen-Anhalt, Landkreis Wittenberg, Stadt Zahna-Elster und Stadt Jessen

Bautagebuch

Sie möchten wissen, wie weit der Windpark schon gediehen ist? Begleiten Sie uns bei der Realisierung! Wir halten Sie über den Baufortschritt auf dem Laufenden.

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Infos zum Windpark

Fakten und Zeitplan

Wir sind vorausschauende Projektentwickler im Bereich der Erneuerbaren Energien. Jeder einzelne Schritt unserer Windparkplanung basiert auf soliden Erfahrungswerten. Das gibt Ihnen und uns die Sicherheit für einen zügigen Baufortschritt.

Standort Stadt Zahna-Elster und Stadt Jessen
Windmessung Lidar-Messung von 10/2017 bis 09/2018
Inbetriebnahme 2025
Energieversorgung Errichtung eines eigenen Umspannwerkes mit einer 110 kV-Hochspannungsleitung im Windparkgebiet
Anlagen 16 Anlagen des Typs SG 6.6-155 des Herstellers Siemens Gamesa
Nennleistung 6,6 MW
Nabenhöhe (Höhe der Gondel) 165 Meter
Länge Rotorblatt 77,5 Meter
Gesamthöhe der Anlage 242,5 Meter
Einschaltgeschwindigkeit 3 Meter pro Sekunde (leichte Brise)
Abschaltgeschwindigkeit 27 Meter pro Sekunde
Anschluss an das Versorgungsnetz Die umweltfreundlich produzierte Energie wird über ein eigenes Umspannwerk ins Stromnetz der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH eingespeist.
Zeitraum Umsetzung
2022 Öffentliche Auslegung und Erörterung
2023 Genehmigung
2023 Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur
2023 Geplanter Baubeginn
2025 Voraussichtliche Inbetriebnahme

Repowering

Repowering für Elster

Am Standort Elster/Listerfehrda setzen wir in den kommenden Jahren eines der bedeutendsten und größten Repowering-Vorhaben der Region um. Es ist ein Leuchtturmprojekt für die Energiewende in Sachsen-Anhalt.

Mit dem Repowering, also dem Ersetzen der Altanlagen durch modernere und effizientere Windräder, liegt die Stromproduktion im neuen Windpark mit weniger Anlagen um ein Vielfaches höher. Die Altanlagen vom Typ ENERCON E-40 haben eine Leistung von 600 Kilowatt, die neuen  SG 6.6-155 dagegen verfügen über eine Leistung von 6.600 Kilowatt. Gleichzeitig verringert sich die Gesamtfläche des Parks um ca. ein Drittel.

Die Vorteile zusammengefasst

  • Weniger Windenergieanlagen
  • Anlagen laufen mit geringerer Drehzahl und damit auch optisch ruhiger
  • Gesamtfläche des Windparks verringert sich um rund 30%
  • 6 Mal höhere Stromproduktion

Gut zu wissen:

Die Windenergie hat in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten einen enormen technischen Fortschritt erfahren. Die installierte Leistung einer Anlage hat sich von damals etwa 300 Kilowatt hin zu einer Leistung von heute bis zu 7.500 Kilowatt entwickelt. Schaut man auf die Leistungsfähigkeit und Effizienz haben die modernen Anlagen mit ihren Vorgängern nur noch wenig gemein.

VSB begleitet das Repowering vom Rückbau über das Recycling und die Wiederverwertung mit erfahrenen Partnern aus Wirtschaft und Forschung. Darüber hinaus sind wir Gründungsmitglied im Verein RDRWind e.V., einer Industrievereinigung für Repowering, Demontage und Recycling von Windenergieanlagen. Hier engagieren wir uns dafür, dass erstmals Standards und Normen für den nachhaltigen Rückbau von Windenergieanlagen etabliert werden.

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Windpark Elster vor dem Repowering

Die blau gekennzeichneten Windenergieanlagen werden zurückgebaut.

Windpark Elster nach dem Repowering

Die blau gekennzeichneten Windenergieanlagen werden neu errichtet.

Planung

Windparkgenehmigung

Am Anfang eines Windparkprojektes steht die Prüfung des Standortes: Wie ist die Ertragssituation? Ist eine Windenergieanlage an dem ausgewählten Standort zulässig? Hierzu wird der Regionalplan zurate gezogen. Können beide Fragen positiv beantwortet werden, wird die Fläche gesichert und ermittelt, ob weitere planungsrechtliche Anpassungen notwendig sind. Erst dann beginnt das eigentliche Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG).

Die Genehmigung beinhaltet Auflagen, die den Schutz der Umwelt gewährleisten sollen und mit denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden bzw. minimiert werden. Die Genehmigungsbehörde prüft alle Anforderungen für den jeweiligen Standort und den spezifischen Anlagentyp. Hierbei werden insbesondere die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts, des Bauplanungs- und des Raumordnungsrechts berücksichtigt.

Öffentliche Beteiligung

Das Genehmigungsverfahren für den Windpark Elster ist angelaufen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Wittenberg. Geplant ist, 50 alte Windenergieanlagen des Typs Enercon E40 abzubauen und 16 Windenergieanlagen des Typs SG 6.6-155 an gleicher Stelle neu aufzustellen. Dieses Repowering der alten Windenergieanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach BlmSchG. Für das Projekt wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Frühjahr 2022 fand die öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen statt. Interessierten konnten diese einsehen und eventuelle Einwendungen vorbringen. Da es nur geringfügige Einwände gab, konnte auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, womit eine geringfügige Beschleunigung des Verfahrens möglich ist.

Im Genehmigungsverfahren werden alle wichtigen Themen rund um die öffentlichen Belange geklärt. Für den Windpark Elster werden nicht nur klassische Fragen aus den Bereichen Naturschutz und Immissionsschutz betrachtet, sondern auch projektspezifische Belange wie beispielsweise die Themen Luftverkehr und Radar.

Das Bauvorhaben startet immer erst, wenn eine Genehmigung nach BImSchG vorliegt und der Windpark oder eine einzelne Anlage erfolgreich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für die Windenergie an Land teilgenommen und einen Zuschlag erhalten hat.

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Gut zu wissen:

Radar

Der künftige Windpark befindet sich westnordwestlich des Radarstandortes Holzdorf in einer durchschnittlichen Entfernung von ca. 21,2 Kilometern zwischen Turbinen und Radar. In einem signaturtechnischen Gutachten wird die Störwirkung der geplanten Windräder auf die Radaranlage bewertet. Aus dem Gutachten ergeben sich Maßnahmen zur Minimierung des Effektes. Weiterhin existiert eine Höhenbeschränkung von 319 Metern über NN (Normalnull) am geplanten Standort. Diese ergibt sich aus Belangen der Luftfahrt. In der Folge werden Sondertürme als Spezialanfertigung für die Anlagen entwickelt, damit die Höhenbeschränkung eingehalten werden kann.

Mindestabstand 1.000 Meter

Im alten Windpark waren mehrere Bestandsanlagen zu den Ortschaften Gentha und Listerfehrda bis zu 600 Meter entfernt. Das ändern wir im Repowering-Windpark Elster. Die Windräder werden künftig alle in einem Abstand von mindestens 1.000 Metern zu Siedlungen errichtet.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Der Gesetzgeber hat in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) die Grundlage für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung verbindlich geregelt. Die Vorschriften wurden novelliert und sind in der neuen Fassung seit 1. Mai 2020 in Kraft.

Hierbei geht es im Kern darum, dass Windenergieanlagen nachts nur noch im Bedarfsfall blinken sollen. Das bedeutet, dass die Befeuerung nur noch dann zu sehen sein wird, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert, wodurch Kollisionen mit diesem vermieden werden. Des Weiteren wird dadurch die Beeinträchtigung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt vermindert. Auch der Windpark Elster wird deshalb mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet.

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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Kompensationsmaßnahmen

Wenn ein Windpark gebaut wird, hat dies Einfluss auf Natur und Landschaft. Mit dem Repowering des Windparks Elster werden aus vielen Anlagen wenige. Wir nutzen die Chance, den bisherigen Standort deutlich zu entlasten und rund ein Drittel der Fläche „zurückzugeben“. Das wird möglich durch den vollständigen Rückbau von 50 alten Windenergieanlagen inklusive deren Serviceflächen und nicht mehr benötigten Zuwegungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der ursprüngliche Zustand des Areals wieder hergestellt sein. Diese Flächen werden anschließend erneut von der Landwirtschaft genutzt.

Nicht vermeidbare Eingriffe in die Natur und Landschaft sind im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans bilanziert. Daraus haben wir ein umfangreiches Konzept mit Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen erarbeitet.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Zum Ausgleich bzw. als Ersatz für ökologische und landschaftliche Eingriffe durch den Windpark, wählen wir geeignete Standorte und Maßnahmen aus. Diese folgen den Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplans und sind Bestandteil der Genehmigungsprüfung im Rahmen des BImSchG. Ziel ist es, Eingriffe wie etwa Bodenversiegelungen auszugleichen und ökologisch hochwertige, artenreiche Lebensräume zu schaffen.

Grundsätzliche Vorkehrungen

Ökologische Baubegleitung

Das gesamte Baugeschehen wird durch Experten und Behörden überwacht, um wesentliche Konfliktpunkte frühzeitig erkennen und beim Bauablauf berücksichtigen zu können, beispielsweise Kontrollen und Maßnahmen zum Schutz von Amphibien sowie eventuell erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Fischotter und Biber.

Bauzeitenmanagement, Schutz von Gehölzen und Kontrolle von Höhlenbäumen

Die Bauarbeiten sind so organisiert, dass in der Nähe von Brut- und Fortpflanzungsstätten sensibler Tiere wie Vögel, Amphibien und Reptilien keine störenden Arbeiten stattfinden.

Grundsätzlich regelt das Bundesnaturschutzgesetz, dass Bäume und andere Gehölze nur in einem eng definierten Zeitfenster zwischen Oktober bis Ende Februar des Folgejahres gefällt werden dürfen. So stellen auch wir im Rahmen des Artenschutzes sicher, dass die Nist- und Brutzeit von Vögeln ungestört bleibt.

Gehölze, deren Fällung sich im Zuge der Bauarbeiten nicht vermeiden lässt, werden rechtzeitig vor Baubeginn begutachtet. Dazu zählt u.a., dass Baumhöhlen erfasst und auf Fledermausquartiere bzw. auf das Vorkommen streng geschützter holzbewohnender Käferarten kontrolliert werden.

Freiwillige Zusatzmaßnahmen

Unterstützung von Naturschutzprojekten

Wir möchten der Natur in vielerlei Hinsicht Gutes tun, nicht allein durch eine saubere Stromproduktion. Die Jessener Streuobstwiese auf dem Himmelsberg wurde bereits 1999 eingeweiht, allerdings war vom ursprünglichen Baumbestand nicht mehr viel übrig. Deshalb haben wir uns entschieden, die Pflanzung von 36 Obstbäumen – darunter verschiedene Apfel-, Birnen- und Pflaumensorten – zu finanzieren.

Gut zu wissen:

Wenn für den Windpark Elster eine Genehmigung erteilt wird, werden folgende Maßnahmen von VSB umgesetzt:

  • Fledermauskästen und -abschaltung
    Sollten Bäume gefällt werden müssen, die potenziell Fledermäusen ein Quartier bieten, werden zum Ausgleich Fledermauskästen in der Umgebung angebracht. Die Kästen werden von den Tieren gut angenommen und bieten eine Alternative zu natürlichen Baumhöhlen. Außerdem werden die Windenergieanlagen während der Hauptaktivitätszeit der Fledermäuse (in Sommernächten mit milden Temperaturen und bei geringer Windgeschwindigkeit) abgeschaltet, um die Fledermäuse zu schützen.
  • Sicherung von Brutbäumen holzbewohnender Käferarten (Eremit)
    Werden in den zu fällenden Bäumen holzbewohnende seltene Käferarten festgestellt, erfolgt die Umsetzung der besiedelten Stammabschnitte.
  • Schutz der Zauneidechse
    Im Bestandswindpark wurde das Vorkommen von Zauneidechsen nachgewiesen. Für uns bedeutet das, dass Bodenarbeiten erst beginnen dürfen, wenn keine Zauneidechsen mehr auf den Flächen nachgewiesen werden können. Dafür werden die Tiere von den Bauflächen vergrämt bzw. auf geeignete Flächen innerhalb des Windparks umgesetzt. Diese Areale werden vorab durch angelegte Strauchinseln sowie Stein- und Totholzhaufen zu wertvollen Habitaten entwickelt, von denen nicht nur die Zauneidechsen profitieren.
  • Abschalten für Greifvögel
    Mit einer sogenannte Ernteabschaltung wird sichergestellt, dass die neu geplanten Anlagen abgeschaltet werden, wenn im Nahbereich der Windräder landwirtschaftliche Arbeiten stattfinden. Denn frisch bearbeitete Ackerflächen werden von Greifvögeln bevorzugt als Jagdgebiete genutzt, v.a. im Zeitraum des erhöhtem Nahrungsbedarfs während der Jungenaufzucht. Durch die Stilllegung der Anlagen können die Greifvögel ungestört jagen und somit effektiv geschützt werden.
  • Minimierung ungenutzter Flächen, Rückbau
    Die Serviceflächen an den Anlagen werden auf das erforderliche Minimum reduziert. Dies sind z.B. Flächen, die für Arbeiten an den Windrädern bereitgehalten werden müssen. Die Serviceflächen der zurückzubauenden Windenergieanlagen im Rahmen des Repowering werden zum überwiegenden Teil wieder in Ackerflächen umgewandelt.
  • Erhalt ausgewählter Serviceflächen
    Ausgewählte, nicht mehr benötigte Serviceflächen sollen nach dem Rückbau der Fundamente als unbewirtschaftete Brachflächen erhalten bleiben. Diese Flächen werden ökologisch aufgewertet und bleiben anschließend als wertvolle Lebensräume für Brutvögel der offenen Agrarlandschaft wie Ortolan, Grauammer oder Goldammer, aber auch für die Zauneidechse bestehen.
  • Umbau von Windschutzstreifen
    Innerhalb des Windparks sind Windschutzstreifen vorhanden, die durch nicht heimische Gehölzarten dominiert werden. Auf einer Gesamtlänge von ca. 5.100 Metern werden Windschutzstreifen abschnittsweise in standortgerechte Feldhecken umgebaut. Dazu werden zusammenbrechende Gehölze aus dem Bestand entfernt, Lücken geschlossen und heimische Baum- und Straucharten gepflanzt. Wertvolle Gehölze, wie Winterlinde und Spitzahorn, bleiben erhalten. Durch den Umbau der Windschutzstreifen wird der ökologische Wert erhöht.
  • Laubbaumreihe an einem Wirtschaftsweg südlich Zemnick
    Entlang des Weges wird eine Laubbaumreihe gepflanzt. Vorgesehen ist die Pflanzung von Winterlinden, die sich zu einer großkronigen Gehölzreihe entwickeln.
  • Entwicklung von Sandtrockenrasen
    In der Nähe des Umspannwerks im Windpark wird auf einer Ackerbrache unter Nutzung des vorhandenen Artenpotenzials ein blütenreicher Sandmagerrasen entwickelt, der insbesondere für die Insektenfauna und damit auch für Offenlandarten, wie Bodenbrütern oder der Zauneidechse, einen wertvollen Lebensraum bietet.

Akzeptanz und Beteiligung

Bildungsprojekte für Kindergärten und Schulen

Uns ist wichtig, unser Wissen über Erneuerbare Energien zu teilen. Wir unterstützen deshalb Kindergärten und Schulen über Bildungsprojekte und Windparkführungen und helfen ortsansässigen Vereinen bei ihren Projekten – vorzugsweise im Bereich der Bildung und Förderung von Kindern- und Jugendlichen. In den kommenden Monaten erfahren Sie an dieser Stelle, welche Projekte wir gemeinsam voranbringen können.

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