Gemeinsame Erklärung zur Windenergie in NRW

Aktuelles  / Düsseldorf/Dresden / 17.10.2018

VSB unterzeichnet Erklärung von rund 80 Unternehmen gegen Bundesratsantrag aus Nordrhein-Westfalen: Wind-Branche befürchtet massiven Ausbaueinbruch.

Die VSB Gruppe unterstützt den Branchen-Appell von 78 Unternehmen, die sich gegen Einschränkungen der Windenergie in Nordrhein-Westfalen wehren. In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich zahlreiche Betreiber, Projektierer, Hersteller, Stadtwerke, Stromversorger und weitere Akteure der Energiewende gegen den Antrag der NRW-Landesregierung im Bundesrat aus und warnen vor Stellenabbau und einem Ausbaueinbruch.

Auch der<link https: www.lee-nrw.de> Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) hat sich der Erklärung angeschlossen. Er fordert den Bundesrat auf, den Antrag abzulehnen. Der LEE-Vorsitzende Reiner Priggen übt deutliche Kritik am Vorgehen der NRW-Landesregierung. Er sagt: „Diese Mahnung aus der Branche sollte eigentlich auch den letzten Energiewende-Bremser aufwecken: So darf es nicht weitergehen! Während am Hambacher Wald 50.000 engagierte Menschen ein beeindruckendes Zeichen für Klimaschutz und Energiewende setzten, geht die NRW-Landesregierung im gleichen Atemzug mit allen Mitteln gegen die Windenergie vor. 20.000 Zukunftsjobs werden so leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Dabei wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger die Energiewende! Wir wollen sie als Branche gerne umsetzen, aber die Landesregierung bremst uns aus.“

Peter Neumann, Regionalleiter für Nordrhein-Westfalen bei VSB mahnt: „Auch im Sinne der Planungs- und Investitionssicherheit fordern wir gemeinsam ein zeitnahes und klares Signal von den in der Bundesregierung vertretenen Parteien, allen Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie von den Landesregierungen, dass die Länderöffnungsklausel nicht wieder eingeführt wird und die baugesetzliche Privilegierung der Windenergie bundesweit erhalten bleibt.“

Hintergrund
Kern der Kritik ist der NRW-Plan einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch. Damit sollen die Bundesländer selbständig über Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung entscheiden. So will das Land Nordrhein-Westfalen seine anvisierten 1.500m Mindestabstand durchsetzen. Die Branche kritisiert jetzt, dass dieser Abstand sachlich nicht begründet und willkürlich ist, da der geltende Rechtsrahmen schon heute für zahlreiche Abstandsgebote bei Windenergieanlagen sorgt. Welche Auswirkungen pauschale Abstände haben können, zeige das Beispiel Bayern. Hier wurde bereits von dieser Regelung Gebrauch gemacht. In der Folge kam der Ausbau der Windenergie fast vollständig zum Erliegen. Seit 2017 gibt es in Bayern keinen nennenswerten Zubau mehr.

Peter Neumann, VSB Regionlleiter für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen unterstützt die Forderung an die Landesregierung in NRW

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