Die Novelle des EEG tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das Ende der Übergangszeit bei der Pflicht zur Drittmengenabgrenzung bei privilegierten Strommengen wurde auf den 31.12.2021 verschoben. Gerade Unternehmen, die Teile ihres Energiebedarfs mit selbst erzeugtem Strom decken wollen, müssen für die Zukunft wichtige Punkte beachten. Dazu klärt VSB ENERGYNIOUS als kompetenter Partner für Industrie- und Gewerbekunden kompakt und anschaulich auf.
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