Windpark Nermsdorf
Ausbau erneuerbarer Energien im Weimarer Land
Erneuerbare Energien in der Region Am Ettersberg
Die Landgemeinde Am Ettersberg möchte den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort weiter voranbringen. Langfristig sollen erneuerbare Energien stärker zur Versorgung der Gemeinde beitragen. Darüber hinaus sollen innovative Lösungen in den Bereichen Energie, Wärme, Mobilität und Speicherung entwickelt bzw. etabliert werden.
In diesem Zusammenhang möchte sich die Gemeinde im Rahmen des BEEKOMM-Projekts („Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien in Kommunen“) als energetische Modellregion positionieren.
Das BEEKOMM-Projekt wird vom Bundesumweltministerium gefördert und in Thüringen durch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) begleitet.
Regional erzeugte Windenergie und lokale Wertschöpfung
Der geplante Windpark Nermsdorf soll Strom aus erneuerbarer Energie in der Region erzeugen. Perspektivisch kann die erzeugte Energie auch für regionale Wertschöpfungsketten relevant sein, beispielsweise für die Versorgung energieintensiver Unternehmen vor Ort. Damit können sich zusätzliche Perspektiven für den Wirtschaftsstandort und ansässige Unternehmen ergeben.
Ihr Partner für Windenergie
Bei der Entwicklung von Erneuerbare-Energien-Projekten legt VSB Wert auf eine sorgfältige Planung sowie einen offenen und transparenten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern.
Gemeinsam mit der Gemeinde Am Ettersberg sowie im Austausch mit Bürgerschaft, Planungs- und Genehmigungsbehörden entwickelt die VSB Neue Energien Deutschland GmbH das Windparkprojekt Nermsdorf im Rahmen der geltenden Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Potenzial für bis zu sechs Windenergieanlagen
Der derzeitige Planungsstand sieht Raum für bis zu sechs Windenergieanlagen der 7,0- bis 7,5-MW-Klasse mit einer möglichen installierten Gesamtleistung von rund 43 MW vor.
Auf Grundlage der derzeitigen Planung könnte die erwartete jährliche Stromerzeugung bilanziell dem Stromverbrauch von rund 31.000 durchschnittlichen Haushalten entsprechen.*
Für die Gemeinde Am Ettersberg können sich aus dem Projekt finanzielle Einnahmen ergeben, unter anderem durch die Verpachtung kommunaler Flächen, mögliche Zahlungen nach § 6 EEG sowie Gewerbesteuereinnahmen. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Stiftungen werden derzeit im Rahmen der „Lenkungsgruppe Zukunftsaufgaben“ der Gemeinde Am Ettersberg diskutiert.
Planungsrechtliche Grundlage durch einen Teilflächennutzungsplan
Die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Windparks soll durch die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windenergie (tFNP) geschaffen werden.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden unterschiedliche Belange, darunter Siedlungsentwicklung, Natur- und Landschaftsschutz, Infrastruktur und Energieversorgung, berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Die Öffentlichkeit sowie die zuständigen Fachbehörden werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben am Verfahren beteiligt.

Hinweis: Das Projektgebiet wurde entsprechend dem Ziel der Freihaltung von Hamsterschutzstreifen angepasst und in dieser Form zur Ausweisung (Teilflächennutzungsplan) bei der Gemeinde beantragt (Stand September 2026).
Kurz und knackig - das ist der aktuelle Projektablaufplan
- 2023: Standortauswahl und Prüfung der planungsrechtlichen Kriterien
- 2024: Gespräche über Aufnahme des Projektgebietes in den Flächennutzungsplan (FNP)
- 2025: Offenlegung des FNP (1.Entwurf) mit Sondergebiet Wind
- 2026: Beschluss über die Ausgliederung des Sondergebietes Wind aus dem FNP in einen tFNP (Teilflächennutzungsplan) und Abschluss der Avifaunistischen Erfassung
- 2027: Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen und Erstellung des Genehmigungsantrages
- 2028: Genehmigungserhalt
- 2029: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur
- 2030: Beginn der Errichtung der Windparks
- 2032: voraussichtliche Inbetriebnahme des Windparks Nermsdorf
So entsteht der Windpark Nermsdorf
Schnell mal eben einen Turm hinstellen, den Knopf drücken und schon wird Strom erzeugt – ganz so einfach funktioniert es leider nicht. Im Gegenteil – der Bau eines Windparks ist ein sehr komplexes und vielschichtiges Unterfangen. Zum Glück setzen Sie mit VSB auf einen äußerst erfahrenen, vorausschauenden und qualitätsbewussten Projektentwickler, sodass eine effiziente Projektentwicklung und -umsetzung garantiert ist!
Doch wie läuft der Bau des Windparks Nermsdorf eigentlich ab? Die folgende Übersicht stellt Ihnen die wichtigsten Projektphasen vor. Außerdem sehen Sie, wie weit das Projekt aktuell fortgeschritten ist.

Faktencheck Windenergie
Windenergieskeptiker führen häufig vermeintliche Nachteile ins Feld, die Windenergieanlagen – ihrer Meinung nach – haben. Der VSB Gruppe ist eine faire und offene Kommunikation sehr wichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, auch die Argumente der „Gegenseite“ ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollten alle Beteiligten bereit sein, sich sachlich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Nur so lassen sich Standpunkte richtig bewerten und eigene Positionen überdenken.
Vorurteil 1 – Windenergieanlagen sparen nur wenig CO2 ein
Eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Verkehr hat ergeben, dass allein im Jahr 2018 durch die Erneuerbaren Energien insgesamt 183,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente vermieden wurden. Davon entfiel der größte Anteil auf die Windenergie (74,6 Mio. Tonnen). Zum Vergleich: 2018 setzte der gesamte deutsche Industriesektor 131,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente frei. Fakt ist also: Die Windenergie ist sehr wohl ein effektives Mittel, um schädliche Treibhausgas-Emissionen einzusparen.
Vorurteil 2 – Windenergieanlagen verursachen übermäßiges Vogelsterben
Ja, es können Vögel durch Windräder zu Tode kommen, jährlich zwischen 10.000 und 100.000 in ganz Deutschland. Auf die Einzelanlage bezogen bedeutet das ein bis vier tote Vögel im Jahr. Wir wollen diese Zahlen nicht kleinreden, dennoch sollten wir diese Zahlen korrekt einordnen. Fakt ist nämlich auch, dass es für Vögel sehr viel größere Gefahren gibt. So sterben jährlich bis zu 115 Mio. Vögel an den Glasfassaden von Gebäuden, während aufgrund des Straßen- und Bahnverkehres ca. 70 Mio. Vögel umkommen. Trotzdem hat noch nie jemand ernsthaft den kompletten Baustopp für hohe Gebäude oder die Stilllegung des gesamten öffentlichen Verkehrswesens gefordert.
Gerade bei Windenergieanlagen kam es in den vergangenen Jahren zu einigen technischen Weiterentwicklungen, um das Gefährdungspotenzial für Vögel weiter zu senken. Beispielsweise sorgen Vogelerkennungssysteme dafür, dass Windenergieanlagen bedarfsgerecht abgeschaltet werden. Auch die automatisierte Ernteabschaltung hat in diesem Zusammenhang zu einer deutlichen Absenkung des Konfliktpotenzials geführt.
Vorurteil 3 – Windenergieanlagen sind laut
Im internationalen Vergleich hat Deutschland sehr strikte Vorgaben, um den Schutz der Anwohner zu garantieren. Beispielsweise beim Schallimmissionspegel: In einem reinen Wohngebiet darf die ankommende Lautstärke bei den Anwohnern tagsüber max. 50 Dezibel betragen, während nachts 35 Dezibel einzuhalten sind. Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Kühlschrank arbeitet mit ca. 40 Dezibel. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung des Windparks. Dazu werden durch unabhängige Gutachter Schallimmissionsprognosen erstellt.
Vorurteil 4 – Windenergieanlagen machen krank
Windenergiegegner argumentieren oft, dass der von der Anlage ausgehende Infraschall – dabei handelt es sich um für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbare tiefe Töne – krank macht. Ob diese Sorge berechtigt ist, war lange Zeit unerforscht. Mittlerweile wurde diese Frage beantwortet: Gleich mehrere wissenschaftliche Studien kamen im Jahr 2020 unabhängig voneinander zum Schluss, dass Infraschall keinen negativen Einfluss auf die menschliche Gesundheit hat. Beispielsweise sei hier die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT) genannt.
Warum hält sich trotzdem hartnäckig das Vorurteil, dass Windenergieanlagen krank machen? Hier dürfte eine erstmals 2009 von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) veröffentlichte Studie großen Einfluss haben. In ihr wurde Windenergieanlagen attestiert, dass von ihnen eine hohe Infraschall-Belastung ausgeht – für Windkraftgegner natürlich ein willkommenes Argument. ABER: In der Studie kam es zu einem kapitalen Rechenfehler, sodass die Schallbelastung durch Windenergieanlagen jahrelang deutlich zu hoch veranschlagt wurde. 2021 sah sich sogar der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu einer Entschuldigung für die fehlerhafte Berechnung der ihm unterstellten Behörde veranlasst. Leider werden bis heute die falschen Ergebnisse der ursprünglichen Studie von Windkraftgegnern und Bürgerinitiativen als vermeintlicher Beleg für Gesundheitsgefahren, die von Windenergieanlagen ausgehen, angeführt.
Vorurteil 5 – Schattenwurf beeinträchtigt die Wohnqualität
Der kontinuierliche Licht-Schattenwechsel, der vom sich drehenden Rotor verursacht wird, kann als störend empfunden werden. Ganz besonders dann, wenn er durch ein Wohnhausfenster wahrnehmbar ist. Aufgrund klarer und strikter Regelungen des Gesetzgebers sind eventuelle Beeinträchtigungen für Anwohner jedoch auf ein absolutes Minimum reduziert. Für die astronomisch maximal mögliche jährliche und tägliche Beschattungsdauer gilt: max. 30 Stunden pro Jahr und max. 30 Minuten pro Tag. Bei Überschreitung der zulässigen Beschattungsdauer werden die Windenergieanlagen automatisch außer Betrieb gesetzt. Dazu werden im Vorfeld ausführliche Prognosen auf Grundlage von Maximalbedingungen, wie sie in der Realität nicht vorzufinden sind, erstellt.
Gut zu wissen: Aufgrund von Wolkenbildung usw. ist die tatsächlich zu erwartende durchschnittliche Beschattungsdauer immer um ein Vielfaches geringer. Dank des Einsatzes moderner Systeme zur automatischen Schattenabschaltung in Verbindung mit den realen Wetterbedingungen werden max. 8 Stunden pro Jahr an Gebäuden erreicht.

Vorurteil 6 – Windenergieanlagen lassen sich schlecht recyceln
Im Rahmen unseres Engagements für Erneuerbare-Energien-Projekte von A bis Z hat die VSB Gruppe den Verein RDRWind e.V. federführend bei der Entwicklung der DIN SPEC 4866, einer neuen Industrienorm für den Abbau, die Demontage, das Recycling und die Entsorgung von Windenergieanlagen, unterstützt. Auch mit spezialisierten Unternehmen stehen wir im engen Austausch, um stillgelegte Anlagen bestmöglich recyceln zu können.
Es lässt sich festhalten, dass sich die Recyclingfähigkeit von Windenergieanlagen in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Zum einen haben sich die Hersteller von Windenergieanlagen sogenannte Netto-Null-Emissionsziele gesetzt und zum anderen hat die europaweite Kreislaufwirtschaft enorm an Bedeutung gewonnen. Dazu investieren Unternehmen kontinuierlich in Forschungsprojekte und die Optimierung von Produktions- und Recyclingprozessen, die in öffentlichen Nachhaltigkeitsberichten dokumentiert werden. So hat unser Partner Siemens Gamesa neuartige Turbinenmodelle entwickelt, die am Ende ihrer Lebensdauer eine Recyclingquote von 89 Prozent aufweisen. Siemens Gamesa strebt an, diese Quote bis spätestens 2040 auf 100 Prozent zu erhöhen.
Vorurteil 7 – Von Rotorblättern können im Winter Eiszapfen abgeschleudert werden und so Menschen verletzen
In einigen Gegenden in Deutschland, insbesondere in den Mittelgebirgen und Alpen, kann es bei ungünstigen Wetterlagen in seltenen Fällen zur Eisbildung auf den Rotorblättern kommen. Zur Gefahrenabwehr eventuell auftretender Vereisungen sind moderne Anlagen – wie auch VSB sie nutzt – mit einem Eiserkennungs- und Abschaltsystem ausgestattet. Dabei handelt es sich um eine hochsensible Sensorik, die den Eisansatz am Rotorblatt sofort erkennt und die Anlage abschaltet. Der Wiederanlauf erfolgt automatisch. Darüber hinaus werden im Aufenthaltsbereich unter den Rotorblättern mittels Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung hingewiesen. Bis heute ist in Deutschland kein einziger Fall bekannt, in dem eine Person oder ein Fahrzeug durch Eiswurf in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Vorurteil 8 – Von Windenergieanlagen geht erhöhte Brandgefahr aus
Bei der Planung von Windparks – insbesondere bei Standorten im Forst – setzt sich VSB von Anfang an intensiv mit der Brandverhütung auseinander. Die Festlegung umfangreicher Brandschutzmaßnahmen in Form eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts ist zudem ein wichtiger und komplexer Prüfpunkt im Genehmigungsverfahren.
Beispiele für Maßnahmen:
- Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen
- automatische Löscheinrichtungen
- Sensoren zur Zustandsüberwachung
- Gefahrenmeldeanlagen
- Blitzableiter
- Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel
Mit 0,01% bis 0,04% ist das Risiko eines Windenergieanlagen-Brandes äußerst gering. Die Schadenswahrscheinlichkeit ist sogar so klein, dass eine statistische Risikobeurteilung (Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes und dem Schadensausmaß) noch nicht aufgestellt werden konnte.
Es stimmt, dass eine brennende Windenergieanlage aufgrund der Gondelhöhe nur sehr schwer von der Feuerwehr zu löschen ist. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall eines Brandes lässt man daher die Anlage kontrolliert abbrennen und verhindert so ein Übergreifen des Feuers z. B. auf Bäume. Brandschäden sind deshalb nur für die Anlage an sich zu befürchten. Die in den letzten Jahren in Deutschland allgemein gestiegene Waldbrandgefahr steht in keinerlei Bezug zum vermehrten Aufstellen von Windenergieanlagen.
Vorurteil 9 – Windräder drücken die Immobilienpreise
Der Wert einer Immobilie hängt von einer Reihe verschiedener Faktoren ab, wie beispielsweise Lage, Standortattraktivität, Baujahr, Leerstand, Sanierungsbedarf und Neubauaktivitäten. Zudem haben die regionale Sozial- und Wirtschaftsstruktur, die allgemeine Vermögensentwicklung sowie der demografische Wandel einen erheblichen Einfluss auf die Preisbildung einer Immobilie.
Betrachtet man den Zuzug von Arbeitskräften in den ländlichen Raum sowie die regionale Wertschöpfung durch den dortigen Ausbau der Windenergie, so kann vielerorts beobachtet werden, dass sich diese insbesondere in strukturschwachen Regionen positiv auf die Entwicklung der Immobilienpreise auswirkt (z.B. Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich: Grundstücksmarktbericht 2016). Auch die Stadt Aachen kam in einer langjährigen Analyse zu einem ähnlichen Ergebnis. Wertsteigenden Einfluss haben ebenfalls die vom Projektierer initiierten geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnamen. Dazu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen und Feldhecken, Aufforstungen, Renaturierungen, Entsiegelungsmaßnahmen oder die Ertüchtigung von Wanderpfaden. Auch Spenden oder Sponsoring von Vereinen und sonstigem kulturellen Leben können die Attraktivität der Region steigern.
FAZIT:
Zur Schlussfolgerung, dass viele – wenn nicht gar alle – Vorurteile gegenüber der Windenergie nicht haltbar sind, kommt übrigens auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinem offiziellen Faktencheck.
So profitieren Grundeigentümer von einer Zusammenarbeit mit der VSB
Der weitere Ausbau der Windenergie in Deutschland benötigt neben geeigneten politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auch ausreichend verfügbare Flächen. Landwirtschaftliche Acker- und Weideflächen können aufgrund ihrer Größe für die Entwicklung von Windenergieprojekten besonders geeignet sein. Für Grundstückseigentümer kann es daher sinnvoll sein, eine mögliche Partnerschaft mit VSB genauer zu prüfen.
Das Grundstück bleibt in Ihrem Eigentum: Es findet keine Grundstücksumschreibung statt. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Pachtdauer können Sie wieder vollumfänglich über Ihr Grundstück verfügen. Die Windenergieanlagen werden nach Ende ihrer Nutzungsdauer entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zurückgebaut.
Weiterhin landwirtschaftlich nutzbar: Windenergieanlagen benötigen für Fundament, Zuwegung und weitere Infrastruktur nur einen Teil der jeweiligen Fläche. Die umliegenden Flächen können grundsätzlich weiterhin als Acker- oder Weideland beziehungsweise für den Gemüseanbau genutzt werden, soweit dem keine projektspezifischen Einschränkungen entgegenstehen.
Rückbau nach Ende der Nutzung: Moderne Windenergieanlagen sind in der Regel etwa 20 bis 25 Jahre in Betrieb. Wird anschließend kein Repowering umgesetzt, werden die Anlagen demontiert und abtransportiert. Auch weitere Bestandteile und nicht mehr benötigte Infrastruktur werden entsprechend den vertraglichen und behördlichen Vorgaben zurückgebaut. Dazu gehören insbesondere Fundament, Bauflächen, Wege und gegebenenfalls Erdkabel. Die betroffenen Flächen werden anschließend wiederhergestellt.
Der Betreiber ist zum Rückbau der Anlagen verpflichtet. Die entsprechenden Verpflichtungen werden gegenüber der zuständigen Behörde abgesichert. Zur Sicherstellung der Finanzierung wird eine Rückbaubürgschaft gemäß den Anforderungen der Genehmigungsbehörde hinterlegt.Zusätzliche Einnahmen: Die Verpachtung von Flächen für Windenergieanlagen kann Grundstückseigentümern zusätzliche langfristige Einnahmen ermöglichen. Die Konditionen werden transparent im jeweiligen Pachtvertrag geregelt.
Mit VSB als Partner werden auch Kommunen zum Gewinner der Energiewende
Windenergie und regionale Wertschöpfung
Für den weiteren Ausbau der Windenergie werden ausreichend geeignete Flächen benötigt. Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da sie im Rahmen der Regional- und Flächennutzungsplanung Flächen für Windenergie berücksichtigen bzw. ausweisen. Mit Windenergieprojekten können zugleich wirtschaftliche Effekte und zusätzliche Wertschöpfung vor Ort verbunden sein.
Aufträge für regionale Unternehmen: Bereits während der Planung und Errichtung eines Windparks können Aufträge und Dienstleistungen in der Region vergeben werden. VSB berücksichtigt dabei, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, regionale Unternehmen für Bau- und Servicedienstleistungen. Dadurch kann ein Teil der mit dem Projekt verbundenen Wertschöpfung in der Region verbleiben.
Neue Einnahmequellen: Aus dem Betrieb von Windenergieanlagen können sich für Kommunen zusätzliche Einnahmen ergeben, unter anderem durch Gewerbesteuer und die Verpachtung gemeindeeigener Grundstücksflächen. Diese Einnahmen können für kommunale Aufgaben und Investitionen, beispielsweise in Infrastruktur, Breitbandausbau oder öffentliche Einrichtungen, eingesetzt werden. Darüber hinaus ermöglicht § 6 EEG unter den dort festgelegten Voraussetzungen eine finanzielle Beteiligung betroffener Kommunen an der erzeugten Strommenge. Diese Möglichkeit wurde mit der EEG-Novelle 2021 eingeführt und ist heute in § 6 EEG geregelt.
Beschäftigung und regionale Wirtschaft: Die Windenergiebranche ist deutschlandweit mit zahlreichen Arbeitsplätzen und Investitionen in Planung, Bau, Betrieb und Service verbunden. Windenergieprojekte können dadurch Aufträge für Unternehmen und Beschäftigungsmöglichkeiten in der jeweiligen Region unterstützen.



