Windpark Bobitz
VSB Deutschland plant gemeinsam mit der TMB Wind GbR den Windpark Bobitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Projekt soll einen Beitrag zur regionalen Energieversorgung leisten und zugleich konkrete Vorteile für die Gemeinde sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort schaffen.
Auf einen Blick
Umweltfreundliche Energieversorgung für 29.000 Haushalte
Vier Windkraftanlagen des Typs Nordex N175-6.X
Einspeisung in das Stromnetz des Netzbetreibers XY
Standort in der Gemeinde Bobitz, Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern.
verantwortungsvolle Flächennutzung: dauerhaft rund
0,5 ha pro Anlage; für diese Flächen gesetzlich vorgesehene
ökologische Ausgleichsmaßnahmen
Vorteile vor Ort: Pro Anlage können jährlich rund 34.000 Euro an die Gemeinde und weitere 34.000 Euro an Bürgerinnen und Bürger fließen.
Lage des Windparks
Wo ist der Windpark geplant?
Der geplante Windpark Bobitz befindet sich südöstlich der Ortslage Bobitz. Die Karte zeigt die vorgesehene Lage des Projektgebiets und gibt eine erste Orientierung in der Umgebung.
Vorgesehen sind vier moderne Windenergieanlagen des Typs Nordex N175-6.X mit einer installierten Gesamtleistung von insgesamt 27,2 MW. Damit kann der Windpark künftig einen Beitrag zur regionalen Stromerzeugung leisten und zugleich Mehrwert für die Gemeinde schaffen.
Mehrwert für Bobitz
Ein Windpark erzeugt nicht nur erneuerbaren Strom. Er kann auch neue finanzielle Spielräume schaffen, regionale Wertschöpfung stärken und Impulse für die Entwicklung der Gemeinde setzen. Für Bobitz entstehen mögliche Vorteile durch:
Finanzielle Beteiligung
Nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V können Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger direkt vom Ausbau der Windenergie profitieren. Die Beteiligung richtet sich nach der installierten Leistung der Anlagen und ist damit unabhängig davon, wie viel Strom tatsächlich erzeugt wird. Das macht die möglichen Einnahmen von Beginn an transparenter und besser kalkulierbar.
Im gesetzlichen Standardmodell sind jährlich 5.000 Euro pro Megawatt für die Gemeinde sowie 5.000 Euro pro Megawatt für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Für Bobitz könnten bei vier geplanten Windenergieanlagen jährlich rund 136.000 Euro für die Gemeinde sowie rund 136.000 Euro für Bürgerinnen und Bürger entstehen.
Gemeinde und Vorhabenträger können zudem gemeinsam prüfen, welche Form der Beteiligung vor Ort am besten passt. Neben dem gesetzlichen Standardmodell sind auch individuelle Lösungen möglich – etwa Modelle, die gezielt auf kommunale Projekte, lokale Angebote oder die Wärmeversorgung einzahlen.
Weiterführende Informationen:
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz – Regierungsportal M-V
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V – LEKA-MV
Regionaler Strom für lokale Wärme
In Bobitz besteht bereits ein Nahwärmenetz, dessen Wärme derzeit aus Öl und Biogas erzeugt wird. Der geplante Windpark kann eine Möglichkeit eröffnen, regional erzeugten Strom künftig direkt für die Wärmeerzeugung nutzbar zu machen – zum Beispiel über eine Großwärmepumpe mit angeschlossenem Wärmespeicher.
So könnten fossile Energieträger reduziert, stark steigende Ölkosten abgefedert und mehr Wertschöpfung in der Region gehalten werden. Die konkrete Ausgestaltung soll gemeinsam mit Gemeinde und Versorger geprüft werden.

Zum Nachlesen und Weitergeben
Sie möchten sich die wichtigsten Informationen in Ruhe ansehen oder mit anderen teilen? Unser Projektflyer fasst das Vorhaben und den möglichen Mehrwert für Bobitz übersichtlich zusammen: Projektflyer Windpark Bobitz herunterladen
Faktencheck Windenergie
Windenergieskeptiker führen häufig vermeintliche Nachteile ins Feld, die Windenergieanlagen – ihrer Meinung nach – haben. Der VSB Gruppe ist eine faire und offene Kommunikation sehr wichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, auch die Argumente der „Gegenseite“ ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollten alle Beteiligten bereit sein, sich sachlich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Nur so lassen sich Standpunkte richtig bewerten und eigene Positionen überdenken.
Vorurteil #1: Windenergieanlagen sparen nur wenig CO2 ein
Aktuelle Emissionsbilanzen und Daten zu vermiedenen Treibhausgas-Emissionen durch erneuerbare Energien veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig. Die Zahlen zeigen: Erneuerbare Energien leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz – insbesondere im Stromsektor. Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle, weil sie fossile Stromerzeugung ersetzt und so hilft, CO₂-Emissionen deutlich zu senken. Link zur Quelle
Vorurteil #2: Windenergieanlagen verursachen übermäßiges Vogelsterben
Der Schutz von Vögeln ist ein wichtiger Punkt – und diese Sorge nehmen wir ernst. Ja, es kann vorkommen, dass Vögel mit Windenergieanlagen kollidieren. Gleichzeitig zeigen Fachübersichten: Windenergie macht nur einen kleinen Teil der menschengemachten Vogelsterblichkeit aus. Deutlich größere Gefahren sind zum Beispiel Glasfassaden, Straßen- und Bahnverkehr oder der Verlust von Lebensräumen.
Entscheidend ist deshalb nicht, das Thema kleinzureden, sondern ein Windenergieprojekt von Anfang an sorgfältig zu planen. Genau das tut VSB: Schon bei der Standortwahl prüfen wir, ob sensible Brut-, Rast- oder Zuggebiete sowie Lebensräume geschützter Arten betroffen sein könnten. Danach folgen artenschutzfachliche Gutachten, unter anderem zu Vögeln und Fledermäusen.
Auf dieser Grundlage werden Anlagenstandorte, Abstände und Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu können zum Beispiel Ernte- und Mahdabschaltungen, fledermausbedingte Abschaltungen bei bestimmten Wetterlagen oder technische Detektionssysteme gehören. Die zuständigen Naturschutzbehörden prüfen diese Maßnahmen im Genehmigungsverfahren und machen sie bei Bedarf verbindlich.
Unser Ziel ist klar: Erneuerbare Energie vor Ort ermöglichen – und dabei Natur- und Artenschutz berücksichtigen.
Vorurteil #3: Windenergieanlagen sind laut
Windenergieanlagen sind hörbar – das wollen wir nicht wegreden. Entscheidend ist aber, wie laut sie bei den nächstgelegenen Wohnhäusern tatsächlich ankommen. In Mecklenburg-Vorpommern regeln feste Abstände genau das: 1.000 Meter zu Wohn- und Tourismusgebieten, 800 Meter zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich. Keine Empfehlung, sondern Vorgabe.
Dazu kommen die Lärmschutzwerte der TA Lärm. Für allgemeine Wohngebiete liegt der zulässige Immissionsrichtwert nachts bei 40 dB(A), tagsüber bei 55 dB(A) – etwa so laut wie ein Kühlschrank im Betrieb. Ob eine Anlage das einhält, prüfen unabhängige Gutachter im Genehmigungsverfahren. Sie erstellen Schallimmissionsprognosen und berechnen exakt, welcher Pegel an welchem Wohnhaus ankommt. Hält die Prognose die Werte nicht ein, gibt es keine Genehmigung.
Auch Infraschall taucht in Diskussionen immer wieder auf. Fakt ist: Windenergieanlagen erzeugen ihn – wie Meereswellen, Straßenverkehr oder auch Kühlschränke. In den vorgeschriebenen Abständen liegt er aber weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Das Umweltbundesamt und mehrere unabhängige Studien kommen zum selben Ergebnis: Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall von Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nachgewiesen.
Für unser Projekt heißt das: Wir planen so, dass Abstände und Lärmschutzwerte sicher eingehalten werden – nicht nur auf dem Papier, sondern auch im späteren Betrieb. Reicht das im Einzelfall nicht aus, legen wir zusätzliche Betriebsauflagen fest, etwa einen schallreduzierten Nachtmodus für einzelne Anlagen. Anwohnerinnen und Anwohner sollen sich darauf verlassen können, dass dieser Schutz vor der eigenen Haustür auch tatsächlich greift.
Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank
Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank
Gesundheitliche Schäden durch Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Abstands- und Lärmschutzvorgaben nach aktuellem Stand der Forschung nicht nachgewiesen.
Im Zentrum der Debatte steht häufig Infraschall – also tieffrequenter Schall, den Menschen in der Regel nicht bewusst wahrnehmen. Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, ebenso wie viele natürliche und technische Quellen, etwa Meereswellen, Straßenverkehr oder Haushaltsgeräte. Bei den vorgeschriebenen Abständen zu Wohnhäusern liegt dieser jedoch deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.
Auch größere Untersuchungen finden keinen belastbaren Zusammenhang zwischen der Nähe zu Windenergieanlagen und gesundheitlichen Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Angstzuständen. Entscheidend ist: Gesundheitlich relevant wäre vor allem eine tatsächlich zu hohe Lärmbelastung. Genau deshalb werden Abstände, Schallwerte und mögliche Schutzmaßnahmen im Genehmigungsverfahren verpflichtend geprüft.
VSB berücksichtigt die geltenden Abstands- und Lärmschutzvorgaben bereits in der Projektplanung. Im Genehmigungsverfahren wird anschließend fachlich geprüft, welche Geräuschbelastung an den maßgeblichen Wohnorten zu erwarten ist. Falls erforderlich, können verbindliche Betriebsauflagen festgelegt werden – zum Beispiel ein schallreduzierter Nachtbetrieb für einzelne Anlagen. So wird der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner fachlich bewertet und verbindlich abgesichert.
Vorurteil #5: Schattenwurf beeinträchtigt die Wohnqualität
Schattenwurf kann als störend empfunden werden – vor allem dann, wenn der bewegte Schatten bei tief stehender Sonne direkt auf Fenster oder Aufenthaltsräume fällt. Genau deshalb wird dieser Effekt bereits im Genehmigungsverfahren geprüft.
Dafür wird im Vorfeld eine ausführliche Schattenwurfprognose erstellt. Sie berechnet unter sehr konservativen Maximalannahmen, wann und wie lange ein Gebäude theoretisch betroffen sein könnte – also bei durchgehendem Sonnenschein, laufender Anlage und ungünstigem Sonnenstand. Als Richtwerte gelten maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr für die theoretisch mögliche Beschattung.
Gut zu wissen: Die tatsächlich zu erwartende Beschattungsdauer liegt in der Regel deutlich darunter, weil Wetter, Wolkenbildung und reale Betriebszeiten berücksichtigt werden. Zusätzlich sorgen moderne Systeme zur automatischen Schattenabschaltung dafür, dass die tatsächliche Belastung an Gebäuden auf maximal 8 Stunden pro Jahr begrenzt wird.
Schattenwurf lässt sich nicht immer vollständig vermeiden – aber er wird vorab berechnet, behördlich geprüft und bei Bedarf durch automatische Abschaltungen wirksam begrenzt.

Vorurteil #6: Windenergieanlagen lassen sich schlecht recyceln
Für viele Materialien einer Windenergieanlage bestehen heute etablierte Recycling- und Verwertungswege. Dazu zählen insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton, die nach dem Rückbau als Rohstoffe weiter genutzt werden können.
Die größte Herausforderung bleiben die Rotorblätter. Sie bestehen aus Faserverbundstoffen, die besonders stabil und langlebig sind – genau das macht ihr Recycling anspruchsvoller. Auch hier entstehen jedoch zunehmend etablierte Verwertungswege, etwa über spezialisierte Recyclingverfahren oder die Nutzung in der Zementindustrie.
Rückbau und Recycling sind heute kein ungelöstes späteres Problem, sondern Teil einer verantwortungsvollen Projektplanung. Betreiber müssen den Rückbau von Windenergieanlagen absichern und fachgerecht organisieren. Für mehr Verbindlichkeit wurden zudem Branchenstandards entwickelt, etwa die DIN SPEC 4866 für Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Onshore-Windenergieanlagen.
VSB hat die Entwicklung dieser Norm über den Branchenverein RDRWind e. V. mit unterstützt und steht mit spezialisierten Unternehmen im Austausch, um stillgelegte Anlagen bestmöglich zu verwerten. Unser Anspruch ist: Windenergie soll nicht nur Strom erzeugen, sondern auch am Ende der Anlagenlaufzeit verantwortungsvoll zurückgebaut und recycelt werden.
Vorurteil #7: Von Rotorblättern können im Winter Eiszapfen abgeschleudert werden und so Menschen verletzen
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und hoher Luftfeuchtigkeit kann sich Eis an den Rotorblättern bilden. Dieses kann bei stillstehenden Anlagen herunterfallen oder sich bei drehenden Rotoren lösen. Es handelt sich um ein reales, aber seltenes Betriebsrisiko, das bei Planung und Betrieb gezielt berücksichtigt wird.
Moderne Windenergieanlagen sind deshalb mit Eiserkennungssystemen ausgestattet. Wird eine Vereisung erkannt, schaltet sich die Anlage automatisch ab, sodass Eis nicht durch die Drehbewegung fortgeschleudert wird. Der Wiederanlauf erfolgt erst, wenn die dafür vorgesehenen Sicherheitsbedingungen erfüllt sind. Je nach Standort können zusätzlich Warnschilder, Sicherheitsabstände oder weitere technische Maßnahmen vorgesehen werden.
Für das geplante Projekt wird das mögliche Eiswurf- und Eisfallrisiko im Genehmigungsverfahren geprüft. Dabei werden die örtlichen Witterungsbedingungen sowie die Abstände zu Wegen, Straßen und Gebäuden berücksichtigt. Durch geeignete Planung, automatische Abschaltung und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen wird das Risiko wirksam begrenzt.
Vorurteil #8: Von Windenergieanlagen geht erhöhte Brandgefahr aus
Wie bei jeder technischen Anlage kann auch bei einer Windenergieanlage im Ausnahmefall ein Brand entstehen – etwa durch einen Blitzschlag, einen elektrischen Defekt oder die Überhitzung einzelner Komponenten. Gemessen an der Zahl der betriebenen Anlagen treten solche Ereignisse jedoch selten auf.
VSB prüft bei jedem Projekt von Beginn an, welche Brandschutzmaßnahmen für den jeweiligen Standort und Anlagentyp erforderlich sind. Das Brandschutzkonzept wird im Genehmigungsverfahren fachlich bewertet und bei Bedarf mit den zuständigen Behörden und Einsatzkräften abgestimmt. Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:
- Blitz- und Überspannungsschutz
- Temperatur-, Rauch- und Zustandsüberwachung
- automatische Sicherheitsabschaltungen
- Kühlung besonders wärmeempfindlicher Komponenten
- Feuerlöscher im Turm und in der Gondel
- je nach Anlagentyp und Standort automatische Löscheinrichtungen
Regelmäßige Wartungen und technische Prüfungen tragen zusätzlich dazu bei, Defekte frühzeitig zu erkennen und Brände möglichst zu verhindern.
Da die Gondel in großer Höhe für die Feuerwehr nur schwer erreichbar ist, konzentriert sich der Einsatz im Brandfall in der Regel darauf, den Gefahrenbereich abzusperren, herabfallende Teile zu berücksichtigen und ein Übergreifen auf Gebäude, Verkehrswege oder Vegetation möglichst zu verhindern. Welche Schutz- und Einsatzmaßnahmen erforderlich wären, wird standortbezogen geprüft.
Die gestiegene Waldbrandgefahr in Deutschland ist vor allem auf Hitze, Trockenheit und klimatische Veränderungen zurückzuführen. Bei Windenergieprojekten in oder in der Nähe von Waldflächen muss ein mögliches zusätzliches Brandrisiko dennoch ausdrücklich in die Planung und das Brandschutzkonzept einbezogen werden.
Auch der Faktencheck Windenergie von BUND und NABU im Rahmen des Dialogforums Energie & Natur zeigt: Viele verbreitete Vorbehalte gegenüber der Windenergie halten einer sachlichen Prüfung nicht stand.





