Windpark Wildenhain
Mit frischem Wind in die Energiezukunft der Region
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentraler Baustein für die zukünftige Energieversorgung in Sachsen. Ziel ist es, die Versorgung schrittweise nachhaltiger zu gestalten und Verantwortung für Klima und Umwelt zu übernehmen.
Im Zuge dieser Entwicklung werden landesweit Flächen geprüft, die sich grundsätzlich für die Nutzung von Windenergie eignen. Dazu gehört auch ein Gebiet zwischen den Städten Großenhain und Nünchritz, das für das mögliche Windparkprojekt „Wildenhain“ in Betracht kommt.
Diese Fläche wurde am 23.03.2026 im aktuellen Planentwurf der Planungsgemeinschaft Oberes Elbtal/Osterzgebirge bestätigt. Der Entwurf bildet die Grundlage für das nun folgende öffentliche Anhörungsverfahren. Die Unterlagen sind veröffentlicht und können eingesehen werden; weiterführende Informationen finden Sie unten.
Wichtig ist: Der Entwurf trifft noch keine Entscheidung über konkrete Projekte oder deren Umsetzung. Er weist lediglich potenzielle Eignungsflächen aus. Ob und in welcher Form dort Windenergieanlagen entstehen, wird erst im weiteren Verfahren geklärt – unter Einbeziehung fachlicher Prüfungen, gesetzlicher Vorgaben und öffentlicher Stellungnahmen.
Im Dialog zum gemeinsamen Ergebnis
Für den weiteren Prozess stehen zwei Leitgedanken im Mittelpunkt: ein verantwortungsvoller Umgang mit Natur und Umwelt sowie ein offener und transparenter Austausch mit allen Beteiligten.
Gemeinsam mit den Städten Großenhain und Nünchritz, der Bürgerschaft sowie den zuständigen Behörden möchten wir die nächsten Schritte gestalten. Dabei bringen wir unsere Erfahrung und unser fachliches Know-how ein – mit dem Ziel, eine nachvollziehbare und tragfähige Lösung zu entwickeln.
Kriterien für die Flächenbewertung
Die betrachtete Fläche wurde von uns vertieft geprüft und als grundsätzlich geeignet eingeschätzt. Grundlage dieser Bewertung sind raumordnerische, umweltfachliche und technische Kriterien.
Dazu zählen unter anderem:
- Mindestabstände zu Wohngebieten (in der Regel 1.000 m, abhängig vom Gebietstyp)
- Belange des Natur- und Artenschutzes, z. B. Schutzgebiete und sensible Lebensräume
- Siedlungsstruktur und Erreichbarkeit
- Netzanschlussmöglichkeiten
- Bestehende Infrastruktur wie Hochspannungsleitungen oder Richtfunktrassen
- Anforderungen der Luftfahrt
Ziel ist es, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und eine möglichst verträgliche Einbindung in die bestehende Raumnutzung zu erreichen.

Informieren und Stellung nehmen
Der Entwurf des Teilregionalplans liegt vom 7. Mai bis zum 6. Juli 2026 öffentlich aus. Die Unterlagen können bei den zuständigen Stellen vor Ort sowie online eingesehen werden. Die genauen Zeiten werden im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes veröffentlicht.
Während dieser Zeit können Interessierte Stellungnahmen abgeben – online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, per E-Mail, per Post oder persönlich.
Auch wir möchten den Austausch aktiv fördern: Für Fragen, Hinweise oder Anregungen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Über unsere Homepage können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen.
Die nächsten Schritte
Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Auf dieser Grundlage kann der Planentwurf angepasst werden. Falls sich wesentliche Änderungen ergeben, folgt eine weitere Beteiligungsrunde.
Anschließend wird der Regionalplan beschlossen und zur Genehmigung an die zuständige Landesbehörde übermittelt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt er schließlich in Kraft.
Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten.
Sollten Sie Fragen zum Projekt haben, so nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Mail unter:
Windpark.Wildenhain@vsb.energy
