Windpark Lehre

Grüner Strom für rund 28.000 Haushalte in Niedersachsen

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Windparkprojekt Lehre

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VSB-Windparkprojekt Lehre wird Teil der niedersächsischen Wind-Offensive

Die Niedersächsische Landesregierung der aktuellen Legislaturperiode 2022–2027, bestehend aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen, verfolgt ambitionierte und verbindliche Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung zu einer Wind-Offensive bekannt und das Ziel festgelegt, so schnell wie möglich 2,2 Prozent der Landesfläche rechtsverbindlich als Windenergiegebiete auszuweisen. Die Regionalplanung soll diese Flächen bereits bis Ende 2026 bereitstellen, um den bundesrechtlichen Flächenzielen vorzugreifen. 

Darüber hinaus verfolgt Niedersachsen das Ziel, seinen Energie- und Wasserstoffbedarf bis 2040 bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Das Niedersächsische Klimagesetz konkretisiert diesen Anspruch mit verbindlichen Ausbaupfaden: Bis 2035 sollen mindestens 30 Gigawatt installierte Leistung aus Windenergie an Land erreicht werden. Dies soll mit beschleunigten Genehmigungsverfahren, vereinfachtem Repowering und einer stärkeren Beteiligung von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern an Windenergieprojekten erreicht werden.

Ein Projekt, das dieses Ziel unterstützt, ist der VSB-Windpark Lehre. Der Windpark entsteht in den Gemeinden Lehre und Königslutter am Elm im Landkreis Helmstedt und befindet sich in der frühen Vorplanungsphase. Mit nach aktuellem Stand sechs bis acht modernen Windenergieanlagen wird das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz in der Region leisten.

Derzeit befindet sich das Vorhaben im Verfahren der Regionalplanung, in dem die planerischen Voraussetzungen für die weitere Projektentwicklung geschaffen werden. Die Inbetriebnahme des Windparks ist bei einem günstigen Projektverlauf für das Jahr 2032 vorgesehen. VSB entwickelt das Projekt partnerschaftlich mit den beteiligten Flächeneigentümern und im Austausch mit den relevanten Akteuren vor Ort. Ziel ist es, die vorhandenen Windpotenziale nachhaltig zu nutzen und einen langfristigen Mehrwert für die Region zu schaffen.

Wichtig für gutes Gelingen – Ihr Partner für Windenergie

Als Komplettanbieter für Erneuerbare-Energien-Projekte stehen bei der VSB Gruppe zwei wesentliche Leitlinien im Fokus: Umweltverträglichkeit und der offene und transparente Dialog auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die planungs- und bauausführende VSB Neue Energien Deutschland GmbH wird das Windprojekt Lehre mit Know-how, Qualitätsbewusstsein und Leidenschaft umsetzen.

Potenzial von sechs bis acht Anlagen ist möglich

Der Windpark Lehre ist eines unserer nächsten Bauvorhaben, das wir schon heute planen und bei einem günstigen Projektverlauf voraussichtlich 2032 in Betrieb nehmen werden. Die identifizierte Potenzialfläche bietet in der aktuellen Planung Platz für mindestens sechs Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 mit je 6,2 Megawatt (MW) Leistung.

Gemeinsam wird der so konfigurierte Windpark über eine installierte Leistung von 37,2 MW verfügen, womit sich rein rechnerisch rund 28.000 durchschnittliche Haushalte mit grünem Strom versorgen lassen. Das spart jährlich ca. 67.400 Tonnen schädliches CO2 ein – eine gute Bilanz für das Klima und die Umwelt!

 

    Plangebietskarte für das Windpark-Projekt Lehre.

     

    Hinweis: Aktuell wird für den Windpark Lehre das Genehmigungsverfahren sorgfältig vorbereitet. Die Antragseinreichung ist laut Zeitplan für Ende 2027 vorgesehen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden unter anderem technische, immissionsschutzrechtliche, natur- und artenschutzfachliche sowie landschaftsplanerische Aspekte geprüft und in den erforderlichen Unterlagen zusammengeführt. Ziel ist es, die Planung transparent und belastbar weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für eine spätere Realisierung des Windparks zu schaffen.

     

    Kurz und knackig - das ist der aktuelle Projektablaufplan

    • 2026: Standortauswahl und Prüfung der planungsrechtlichen Kriterien
    • 2027: Einreichung des Genehmigungsantrages nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • 2029: Erhalt der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • 2029: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur
    • 2030: Beginn der Errichtung der Windparks
    • 2032: voraussichtliche Inbetriebnahme des Windparks Lehre

    So entsteht der Windpark Lehre

    Schnell mal eben einen Turm hinstellen, den Knopf drücken und schon wird sauberer Strom erzeugt – ganz so einfach funktioniert es leider nicht. Im Gegenteil: Der Bau eines Windparks ist ein sehr komplexes und vielschichtiges Unterfangen, das zahlreiche aufeinander abgestimmte Prozessschritte erfordert.

    Von der Identifizierung und Sicherung geeigneter Flächen über umfangreiche Planungen und Genehmigungsverfahren bis hin zur Umsetzung greifen viele einzelne Schritte ineinander. Als erfahrener, vorausschauender und qualitätsbewusster Projektentwickler stellt VSB sicher, dass diese Prozesse strukturiert, effizient und zuverlässig umgesetzt werden.

    Doch wie läuft der Bau des Windparks Lehre eigentlich ab? Die folgende Übersicht stellt Ihnen die wichtigsten Projektphasen vor. Außerdem sehen Sie, wie weit das Projekt aktuell fortgeschritten ist.

    Was macht das Projekt Lehre so besonders?

    Das geplante Windparkprojekt befindet sich in einem höhenbeschränkten Gebiet. Die Planung der Windenergieanlagen wird daher sorgfältig an die örtlichen Rahmenbedingungen und die geltenden Vorgaben angepasst.

    Nach aktuellem Planungsstand sind sechs Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 mit einer Gesamtleistung von 37,2 Megawatt vorgesehen. Die Netzanbindung soll über ein Umspannwerk erfolgen.

    Das Vorhaben befindet sich derzeit im Verfahren der Regionalplanung. In diesem Rahmen werden die planerischen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Windparks geprüft und konkretisiert. Die Projektfläche ist nach aktuellem Stand auch im zweiten Entwurf des Regionalplans weiterhin als Windvorranggebiet vorgesehen. Die finale Fläche steht erst nach Abschluss des Verfahrens fest.

    Landbeanspruchung bei Windenergie mit der VSB

    Die Energiewende ist in Deutschland in vollem Gange. Damit sie gelingen kann, braucht es neben politischem Willen und Akzeptanz in der Bevölkerung vor allem eines: ausreichend Flächen. Nur so können möglichst viele Windenergieanlagen ans Netz gehen. Landwirtschaftliche Acker- und Weideflächen sind aufgrund ihrer Größe für Projektentwickler besonders interessant. Aus mehreren Gründen sollten Sie als Landbesitzer eine Partnerschaft mit der VSB unbedingt genauer prüfen.

    • Hohe Flexibilität: Windenergieanlagen beanspruchen beim Bau und Betrieb relativ wenig Platz. Es spricht also nichts dagegen, die umliegenden Flächen weiter als Acker- und Weideland oder für den Gemüseanbau zu nutzen. 
    • Keine bleibenden Spuren: Moderne Windenergieanlagen sind ca. 20 bis 25 Jahre am Netz. Bietet sich danach kein Repowering an, so werden diese sorgfältig demontiert und abtransportiert. Auch die anderen Bestandteile der Windenergieanlage und die Infrastruktur werden zurückgebaut: das Fundament wird freigelegt und vollständig entfernt, die Baugrube wird wieder mit geeignetem Boden verfüllt, nicht mehr benötigte Flächen und Wege werden zurückgebaut. Nach einer umfangreichen Renaturierung wird nichts mehr daran erinnern, dass hier mal eine Windenergieanlage stand. Das ist auch gesetzlich so geregelt: Der Betreiber der Windenergieanlagen ist zum Rückbau der Anlagen verpflichtet, indem die Rückbauverpflichtung vertraglich zwischen der zuständigen Behörde und dem Betreiber festgelegt wird. Um die Finanzierung des Rückbaus sicherzustellen, wird eine Rückbaubürgschaft gemäß den Anforderungen der Genehmigungsbehörde hinterlegt.

    Mit VSB als Partner werden auch Kommunen zum Gewinner der Energiewende

    Wissenschaft, Politik und die überragende Mehrheit der Gesellschaft sind sich einig: Ohne den verstärkten Ausbau der Windenergie wird die Energiewende nicht gelingen. Auch den Kommunen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu, da sie in ihren Regional- und Flächennutzungsplänen genügend Flächen für das Errichten neuer Windenergieanlagen ausweisen müssen.

    Gleichzeitig entsteht eine attraktive Wertschöpfungskette direkt vor Ort, von der Gemeinden und ihre Bürger langfristig profitieren können.

    • Aufträge für regionale Unternehmen: Noch bevor die erste Windenergieanlage überhaupt ans Netz geht, sind für die Kommune und Region bereits erste positive Effekte spürbar. Die VSB vergibt Bauaufträge und Servicedienstleistungen vorrangig an hiesige Unternehmen. So beginnt die Wertschöpfung direkt vom ersten Tag an, denn gesunde Unternehmen sind der Rückhalt einer jeden Kommune.
    • Neue Einnahmequellen: Die Betreiber der Windenergieanlagen vor Ort entrichten an die Kommune Gewerbesteuer. Das ermöglicht wichtige Investitionen, z. B. in die Infrastruktur, den Breitbandausbau oder den Bau von Kinderspielplätzen. Durch das Verpachten von gemeindeeigenen Grundstücksflächen an den Windanlagenbetreiber werden die Einnahmen zusätzlich gesteigert. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-gesetzes am 01.01.2021 wurde den Windparkbetreibern im neu Eingeführten §36k EEG 2021 (heute: §6 EEG 2023) zudem die Möglichkeit eingeräumt, die Kommunen mit 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom finanziell zu beteiligen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Wertschöpfung vor Ort nicht nur möglich ist, sondern strukturell verankert wird.
    • Starker Jobmotor: Bereits heute arbeiten deutschlandweit über 100.000 Menschen in der Windbranche – Tendenz steigend. Jedes Windenergie-Projekt bringt erhebliche Investitionen mit sich. Das schafft sichere Arbeitsplätze direkt vor Ort, sodass ein gesunder kommunaler sowie regionaler Arbeitsmarkt gefördert wird.

    Faktencheck Windenergie

    Windenergieskeptiker führen häufig vermeintliche Nachteile ins Feld, die Windenergieanlagen – ihrer Meinung nach – haben. Der VSB Gruppe ist eine faire und offene Kommunikation sehr wichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, auch Gegenpositionen ernst zu nehmen. Gleichzeitig sollten alle Beteiligten bereit sein, sich sachlich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Nur so lassen sich Standpunkte richtig bewerten und eigene Positionen überdenken.

    Vorurteil #1: Windenergieanlagen sparen nur wenig CO2 ein

    Aktuelle Emissionsbilanzen und Daten zu vermiedenen Treibhausgas-Emissionen durch erneuerbare Energien veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig. Die Zahlen zeigen: Erneuerbare Energien leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz – insbesondere im Stromsektor. Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle, weil sie fossile Stromerzeugung ersetzt und so hilft, CO₂-Emissionen deutlich zu senken. Link zur Quelle

    Vorurteil #2: Windenergieanlagen verursachen übermäßiges Vogelsterben

    Der Schutz von Vögeln ist ein wichtiger Punkt – und diese Sorge nehmen wir ernst. Ja, es kann vorkommen, dass Vögel mit Windenergieanlagen kollidieren. Gleichzeitig zeigen Fachübersichten: Windenergie macht nur einen kleinen Teil der menschengemachten Vogelsterblichkeit aus. Deutlich größere Gefahren sind zum Beispiel Glasfassaden, Straßen- und Bahnverkehr oder der Verlust von Lebensräumen.

    Entscheidend ist deshalb nicht, das Thema kleinzureden, sondern ein Windenergieprojekt von Anfang an sorgfältig zu planen. Genau das tut VSB: Schon bei der Standortwahl prüfen wir, ob sensible Brut-, Rast- oder Zuggebiete sowie Lebensräume geschützter Arten betroffen sein könnten. Danach folgen artenschutzfachliche Gutachten, unter anderem zu Vögeln und Fledermäusen.

    Auf dieser Grundlage werden Anlagenstandorte, Abstände und Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu können zum Beispiel Ernte- und Mahdabschaltungen, fledermausbedingte Abschaltungen bei bestimmten Wetterlagen oder technische Detektionssysteme gehören. Die zuständigen Naturschutzbehörden prüfen diese Maßnahmen im Genehmigungsverfahren und machen sie bei Bedarf verbindlich.

    Unser Ziel ist klar: Erneuerbare Energie vor Ort ermöglichen – und dabei Natur- und Artenschutz berücksichtigen.

    Quelle: NABU, https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/24661.html (Absatz: "Weitere tödliche Gefahren für die heimische Vogelwelt")

    Vorurteil #3: Windenergieanlagen sind laut

    Windenergieanlagen sind hörbar – das wollen wir nicht wegreden. Entscheidend ist aber, wie laut sie bei den nächstgelegenen Wohnhäusern tatsächlich ankommen. Die zulässigen Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung werden durch die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen des Genehmigungsverfahrens bestimmt. 

    Dazu kommen die Lärmschutzwerte der TA Lärm. Für allgemeine Wohngebiete liegt der zulässige Immissionsrichtwert nachts bei 40 dB(A), tagsüber bei 55 dB(A) – etwa so laut wie ein Kühlschrank im Betrieb. Ob eine Anlage das einhält, prüfen unabhängige Gutachter im Genehmigungsverfahren. Sie erstellen Schallimmissionsprognosen und berechnen exakt, welcher Pegel an welchem Wohnhaus ankommt. Hält die Prognose die Werte nicht ein, gibt es keine Genehmigung.

    Auch Infraschall taucht in Diskussionen immer wieder auf. Fakt ist: Windenergieanlagen erzeugen ihn – wie Meereswellen, Straßenverkehr oder auch Kühlschränke. In den vorgeschriebenen Abständen liegt er aber weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Das Umweltbundesamt und mehrere unabhängige Studien kommen zum selben Ergebnis: Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall von Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nachgewiesen.

    Für unser Projekt heißt das: Wir planen so, dass Abstände und Lärmschutzwerte sicher eingehalten werden – nicht nur auf dem Papier, sondern auch im späteren Betrieb. Reicht das im Einzelfall nicht aus, legen wir zusätzliche Betriebsauflagen fest, etwa einen schallreduzierten Nachtmodus für einzelne Anlagen. Anwohnerinnen und Anwohner sollen sich darauf verlassen können, dass dieser Schutz vor der eigenen Haustür auch tatsächlich greift.

    Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

    Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank

    Vorurteil #4: Windenergieanlagen machen krank

    Gesundheitliche Schäden durch Windenergieanlagen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Abstands- und Lärmschutzvorgaben nach aktuellem Stand der Forschung nicht nachgewiesen.

    Im Zentrum der Debatte steht häufig Infraschall – also tieffrequenter Schall, den Menschen in der Regel nicht bewusst wahrnehmen. Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, ebenso wie viele natürliche und technische Quellen, etwa Meereswellen, Straßenverkehr oder Haushaltsgeräte. Bei den vorgeschriebenen Abständen zu Wohnhäusern liegt dieser jedoch deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.

    Auch größere Untersuchungen finden keinen belastbaren Zusammenhang zwischen der Nähe zu Windenergieanlagen und gesundheitlichen Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Angstzuständen. Entscheidend ist: Gesundheitlich relevant wäre vor allem eine tatsächlich zu hohe Lärmbelastung. Genau deshalb werden Abstände, Schallwerte und mögliche Schutzmaßnahmen im Genehmigungsverfahren verpflichtend geprüft.

    VSB berücksichtigt die geltenden Abstands- und Lärmschutzvorgaben bereits in der Projektplanung. Im Genehmigungsverfahren wird anschließend fachlich geprüft, welche Geräuschbelastung an den maßgeblichen Wohnorten zu erwarten ist. Falls erforderlich, können verbindliche Betriebsauflagen festgelegt werden – zum Beispiel ein schallreduzierter Nachtbetrieb für einzelne Anlagen. So wird der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner fachlich bewertet und verbindlich abgesichert.

    Vorurteil #5: Schattenwurf beeinträchtigt die Wohnqualität

    Schattenwurf kann als störend empfunden werden – vor allem dann, wenn der bewegte Schatten bei tief stehender Sonne direkt auf Fenster oder Aufenthaltsräume fällt. Genau deshalb wird dieser Effekt bereits im Genehmigungsverfahren geprüft.

    Dafür wird im Vorfeld eine ausführliche Schattenwurfprognose erstellt. Sie berechnet unter sehr konservativen Maximalannahmen, wann und wie lange ein Gebäude theoretisch betroffen sein könnte – also bei durchgehendem Sonnenschein, laufender Anlage und ungünstigem Sonnenstand. Als Richtwerte gelten maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr für die theoretisch mögliche Beschattung.

    Gut zu wissen: Die tatsächlich zu erwartende Beschattungsdauer liegt in der Regel deutlich darunter, weil Wetter, Wolkenbildung und reale Betriebszeiten berücksichtigt werden. Zusätzlich sorgen moderne Systeme zur automatischen Schattenabschaltung dafür, dass die tatsächliche Belastung an Gebäuden auf maximal 8 Stunden pro Jahr begrenzt wird.

    Schattenwurf lässt sich nicht immer vollständig vermeiden – aber er wird vorab berechnet, behördlich geprüft und bei Bedarf durch automatische Abschaltungen wirksam begrenzt.

    Astronomische Simulation des Schattenwurfs einer Windenergieanlage

    Vorurteil #6: Windenergieanlagen lassen sich schlecht recyceln

    Für viele Materialien einer Windenergieanlage bestehen heute etablierte Recycling- und Verwertungswege. Dazu zählen insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton, die nach dem Rückbau als Rohstoffe weiter genutzt werden können. 

    Die größte Herausforderung bleiben die Rotorblätter. Sie bestehen aus Faserverbundstoffen, die besonders stabil und langlebig sind – genau das macht ihr Recycling anspruchsvoller. Auch hier entstehen jedoch zunehmend etablierte Verwertungswege, etwa über spezialisierte Recyclingverfahren oder die Nutzung in der Zementindustrie.

    Rückbau und Recycling sind heute kein ungelöstes späteres Problem, sondern Teil einer verantwortungsvollen Projektplanung. Betreiber müssen den Rückbau von Windenergieanlagen absichern und fachgerecht organisieren. Für mehr Verbindlichkeit wurden zudem Branchenstandards entwickelt, etwa die DIN SPEC 4866 für Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Onshore-Windenergieanlagen.

    VSB hat die Entwicklung dieser Norm über den Branchenverein RDRWind e. V. mit unterstützt und steht mit spezialisierten Unternehmen im Austausch, um stillgelegte Anlagen bestmöglich zu verwerten. Unser Anspruch ist: Windenergie soll nicht nur Strom erzeugen, sondern auch am Ende der Anlagenlaufzeit verantwortungsvoll zurückgebaut und recycelt werden.

    Vorurteil #7: Von Rotorblättern können im Winter Eiszapfen abgeschleudert werden und so Menschen verletzen

    Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und hoher Luftfeuchtigkeit kann sich Eis an den Rotorblättern bilden. Dieses kann bei stillstehenden Anlagen herunterfallen oder sich bei drehenden Rotoren lösen. Es handelt sich um ein reales, aber seltenes Betriebsrisiko, das bei Planung und Betrieb gezielt berücksichtigt wird.

    Moderne Windenergieanlagen sind deshalb mit Eiserkennungssystemen ausgestattet. Wird eine Vereisung erkannt, schaltet sich die Anlage automatisch ab, sodass Eis nicht durch die Drehbewegung fortgeschleudert wird. Der Wiederanlauf erfolgt erst, wenn die dafür vorgesehenen Sicherheitsbedingungen erfüllt sind. Je nach Standort können zusätzlich Warnschilder, Sicherheitsabstände oder weitere technische Maßnahmen vorgesehen werden.

    Das Eiswurf- und Eisfallrisiko wird bei Bedarf im Genehmigungsverfahren geprüft. Dabei werden die örtlichen Witterungsbedingungen sowie die Abstände zu Wegen, Straßen und Gebäuden berücksichtigt. Durch geeignete Planung, automatische Abschaltung und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen wird das Risiko wirksam begrenzt.

    Vorurteil #8: Von Windenergieanlagen geht erhöhte Brandgefahr aus

    Wie bei jeder technischen Anlage kann auch bei einer Windenergieanlage im Ausnahmefall ein Brand entstehen – etwa durch einen Blitzschlag, einen elektrischen Defekt oder die Überhitzung einzelner Komponenten. Gemessen an der Zahl der betriebenen Anlagen treten solche Ereignisse jedoch selten auf.

    VSB prüft bei jedem Projekt von Beginn an, welche Brandschutzmaßnahmen für den jeweiligen Standort und Anlagentyp erforderlich sind. Das Brandschutzkonzept wird im Genehmigungsverfahren fachlich bewertet und bei Bedarf mit den zuständigen Behörden und Einsatzkräften abgestimmt. Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:

    • Blitz- und Überspannungsschutz
    • Temperatur-, Rauch- und Zustandsüberwachung
    • automatische Sicherheitsabschaltungen
    • Kühlung besonders wärmeempfindlicher Komponenten
    • Feuerlöscher im Turm und in der Gondel
    • je nach Anlagentyp und Standort automatische Löscheinrichtungen

    Regelmäßige Wartungen und technische Prüfungen tragen zusätzlich dazu bei, Defekte frühzeitig zu erkennen und Brände möglichst zu verhindern.

    Da die Gondel in großer Höhe für die Feuerwehr nur schwer erreichbar ist, konzentriert sich der Einsatz im Brandfall in der Regel darauf, den Gefahrenbereich abzusperren, herabfallende Teile zu berücksichtigen und ein Übergreifen auf Gebäude, Verkehrswege oder Vegetation möglichst zu verhindern. Welche Schutz- und Einsatzmaßnahmen erforderlich wären, wird standortbezogen geprüft.

    Die gestiegene Waldbrandgefahr in Deutschland ist vor allem auf Hitze, Trockenheit und klimatische Veränderungen zurückzuführen. Bei Windenergieprojekten in oder in der Nähe von Waldflächen muss ein mögliches zusätzliches Brandrisiko dennoch ausdrücklich in die Planung und das Brandschutzkonzept einbezogen werden.

    Auch der Faktencheck Windenergie von BUND und NABU im Rahmen des Dialogforums Energie & Natur zeigt: Viele verbreitete Vorbehalte gegenüber der Windenergie halten einer sachlichen Prüfung nicht stand.

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